Naja, aber nur solange der Mandant auch noch Mandant ist. Wenn er nicht zahlt, wirst du das Mandat ja irgendwann ablegen und deine eigene Forderung gegen ihn beitreiben. Dann ist er wohl nicht mehr Mandant.
Sicherlich wird es nicht gehen, das ursprüngliche Mandat weiter zu betreiben und die Gebührensache mit dem Mandanten auf der Gegenseite parallel laufen zu lassen - das wär ja wohl Interessenkollision.
Darf ein Anwalt auch Mahnkosten verlangen ?
- Badeschlappe26
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1007
- Registriert: 10.11.2009, 11:03
- Beruf: Refa
- Software: RA-Micro
Es grüßt
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
- Zauberdrops
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 578
- Registriert: 01.11.2007, 10:01
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Sehe ich auch so, Adora Belle - obgleich einer unserer Anwälte etwas anderes behauptet (gab es neulich auch einen Thread von mir zu dem Thema).
Im Übrigen haben wir das in meiner alten Kanzlei auch so gemacht, dass wir Mahngebühren angesetzt haben. Ich weiß nicht mehr genau, in welcher Höhe, aber ich glaube, wir haben nach der zweiten oder dritten Mahnung schneidige 12,50 genommen. Haben zwar nie Probleme bei der gerichtlichen Durchsetzung gehabt, aber meist wurde der Anspruch im Mahnverfahren geltend gemacht.
Persönlich denke ich, man kann mit der dritten Mahnung, die auch die letzte sein sollte, 5,00 € draufschlagen für Porto, Papier, etc., aber mehr nicht. Man sollte schließlich nicht immer nur nach dem gehen, was theoretisch möglich wäre, sondern auch danach, ob es im Zusammenhang angemessen ist. Und für drei Standardbriefe, die der PC meistens auch noch alleine schreibt, halte ich mehr als 5,00 oder 8,00 € irgendwie für übertrieben.
Im Übrigen haben wir das in meiner alten Kanzlei auch so gemacht, dass wir Mahngebühren angesetzt haben. Ich weiß nicht mehr genau, in welcher Höhe, aber ich glaube, wir haben nach der zweiten oder dritten Mahnung schneidige 12,50 genommen. Haben zwar nie Probleme bei der gerichtlichen Durchsetzung gehabt, aber meist wurde der Anspruch im Mahnverfahren geltend gemacht.
Persönlich denke ich, man kann mit der dritten Mahnung, die auch die letzte sein sollte, 5,00 € draufschlagen für Porto, Papier, etc., aber mehr nicht. Man sollte schließlich nicht immer nur nach dem gehen, was theoretisch möglich wäre, sondern auch danach, ob es im Zusammenhang angemessen ist. Und für drei Standardbriefe, die der PC meistens auch noch alleine schreibt, halte ich mehr als 5,00 oder 8,00 € irgendwie für übertrieben.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Dann hast Du aber außergerichtlich keinen Erfolg gehabt und kannst Dir nicht zum Zwecke der Gebührenmaximierung nochmal ein außergerichtliches Mandat erteilen. Auch wenn das Mandat beendet ist, gehört die Einforderung der Gebühren nunmal noch zur gleichen Angelegenheit. Wenn ich dann nochmal außergerichtlich auffordere, obwohl ich mir quasi schon Klageauftrag erteilt hab , löst das keine GG mehr aus, sondern dient der Klagevorbereitung.Badeschlappe26 hat geschrieben: Wenn er nicht zahlt, wirst du das Mandat ja irgendwann ablegen und deine eigene Forderung gegen ihn beitreiben.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 65
- Registriert: 31.05.2010, 12:22
- Beruf: Rechtsanwaltfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Werl
wenn wir das Mandat niederlegen, schreiben wir den Mandanten ein letztes mal an, unsere Kostennote zu zahlen. tut er das nicht, haben wir das Recht eine neue GG zu verlangen. Da gibt dir jedes Gericht recht!!!
- Badeschlappe26
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1007
- Registriert: 10.11.2009, 11:03
- Beruf: Refa
- Software: RA-Micro
Danke.
Es grüßt
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Glaub ich nicht. Das sind künstlich produzierte Kosten. Warum solltest Du nochmal ("ein allerletztes mal") außergerichtlich auffordern, wenn bisher auf diese Aufforderungen ("ein letztes mal") nicht gezahlt wurde. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund, außer den, weitere Gebühren auszulösen.