![Mahlzeit ! :mahlzeit](./images/smilies/mahlzeit.gif)
Ich habe einen ganz ganz
![Streit - Diskussion :streit](./images/smilies/streit.gif)
Jetzt habe ich einen Nachbesserungsantrag gestellt, da er die Daten der Eltern nicht angegeben hat (der Schuldner nutzt das Konto eines Dritten) dann rief er hier an und meinte "wo steht das denn, dass ich das machen muss"? Ich sagte ihm dann, ich lese Ihnen bestimmt nicht die Geschäftsanweisungen vor.....
![Niveau-Smiley :niveau](./images/smilies/niv.gif)
Dann schickte er ein Fax:
Dem Nachbesserungsantrag steht nichts im Wege. ALLERDINGS ENTSTEHEN AUSLAGEN FÜR WEGEGELDER EVENTUELL NOTWENDIG WERDENER LADUNGEN ZUM ERGÄNZUNGSTERMIN ETC.
![Kein Kommentar-Smiley :nocomment](./images/smilies/nocomment.gif)
Der Antrag an sich kostet doch nichts oder? Ich mache das ständig und noch nie ist mir sowas untergekommen. Jetzt will er 20,00 € Vorschuss haben sonst lehnt er den Antrag ab.
Wer kann mir helfen??? Abgesehen von der Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich jetzt nach 766 Erinnerung gegen die Art und Weise einlegen.
Aber was ist mit den Auslagen? Also ich weiß, dass Auslagen nicht entstehen. Und was wist ihr??? Bitte bitte auch die Vorschriften angeben oder Urteile. Dankeeee