Urkundsurteil vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ebony78
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#1

31.05.2010, 16:18

Etwas knifflige Frage von meinem Chef, wahrscheinlich eigentlich ganz einfach zu lösen ;-)

ich werde in naher Zukunft ein Urteil erstritten haben, in dem der Gegner verurteilt wird, knapp T€ 600 an unsere Mandantin zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung von Aktien einer börsennotierten AG.

Leider kann uns weder der zuständige Gerichtsvollzieher noch das Vollstreckungsgericht bei der Frage weiterhelfen, wie dieses Urteil vollstreckt wird. Problem: Es gibt keine Urkunde, in der (nur) die zu übertragenden Aktien verkörpert sind.

Auf Nachfrage bei meinem Chef, wird aber in dem Urteil eben drinstehen, daß der Gegner verurteil wird das Geld gegen Herausgabe der Aktien Zug um Zug zu zahlen.

Kann mir einer der ZV-Profis hierbei helfen?
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