falsche Adresse Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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julie24
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#1

26.05.2010, 14:44

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit einem pfüb. Drittschuldner ist ein Lebesnmittelgeschäft. Zustellung sollte erfolgen in der Filiale wo der Schuldner arbeitet. Der Pfüb kam nun vom GVZ zurück mit dem Bemerken, dass nur zwei Angestellte vorort waren, darunter der Schuldner selbst, und diese erklärten, nicht zustellungsberechtigt zu sein. Außerdem gaben diese an, dass das Lohnbüro in Ort A ansässig sei. Auf Nachfrage beim GVZ, erklärte dieser, dass er an den Schuldner und die zweite Person nicht zustellen konnte, da Gefahr bestünde, dass der Pfüb vernichtet würde. Er wisse aber, dass in der Straße noch eine andere Filiale sei. Oder aber wir den pfüb in dem Ort A zustellen lassen sollen.

Meine Frage: Ist es richtig, dass ich nun den Pfüb neu beantragen muss mit der richtigen Andresse? Oder kann ich den Pfüb zum zuständigen AG mit der Bitte um Weiterleitung an zuständigen GVZ übersenden? Es gäbe die Möglichkeit es in der zweiten Filiale zu versuchen oder direkt in dem anderen Ort/anderes Bundesland.

Einen Beitrag habe ich schon gefunden, wo jemand meinte, einfach mit richtiger Adresse an den zuständigen GVZ zur Zustellung.

Kann mir jemand helfen?
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Bibi
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#2

26.05.2010, 15:06

Du kannst den Pfüb an den zuständigen GV schicken mit der Bitte um Zustellung und Einholung der Auskünfte nach § 840 ZPO. Einen neuen Pfüb brauchst Du nicht zu beantragen.

Es bietet sich bei solchen Dingen an, vor Beantragung des Pfüb bei der Firma anzurufen und zu fragen, wer für die Lohnbuchhaltung zuständig ist und den Pfüb dann so zu beantragen, dass gleich dorthin zugestellt wird.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
julie24
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#3

26.05.2010, 16:38

Vielen Dank. Das mache ich!
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