Hallo.
Unsere Mandantschaft hat vorige Woche eine Kontenpfändung erhalten. Haben nun Vollstreckungsabwehrklage erhoben. Reicht das eigentlich oder muss/kann zusätzlich noch die Kontenfreigabe beantragt werden??
HILFE.
Zustellung PfÜB an Schuldner - und dann?
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Hallöchen,
nein Ihr müsst schon auf die Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage warten. Solange die Pfändung nicht aufgehoben wird, besteht sie auch weiterhin.
In Eurer Klage habt Ihr doch bestimmt die Einstellung der ZV beantragt, oder?
nein Ihr müsst schon auf die Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage warten. Solange die Pfändung nicht aufgehoben wird, besteht sie auch weiterhin.
In Eurer Klage habt Ihr doch bestimmt die Einstellung der ZV beantragt, oder?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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- Carmenzita
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wie lucy1510 eben schon sagte, wäre es immer ratsam neben einer Vollstreckungsabwehrklage auch einstweilige Einstellung der ZV zu beantragen...
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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Ja, wir haben die einstweilige Einstellung beantragt.