Zustellung PfÜB an Schuldner - und dann?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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carolin_stoll
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#1

25.05.2010, 16:58

Hallo.
Unsere Mandantschaft hat vorige Woche eine Kontenpfändung erhalten. Haben nun Vollstreckungsabwehrklage erhoben. Reicht das eigentlich oder muss/kann zusätzlich noch die Kontenfreigabe beantragt werden??

HILFE.
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lucy1510
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#2

25.05.2010, 17:05

Hallöchen,

nein Ihr müsst schon auf die Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage warten. Solange die Pfändung nicht aufgehoben wird, besteht sie auch weiterhin.

In Eurer Klage habt Ihr doch bestimmt die Einstellung der ZV beantragt, oder?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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Carmenzita
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#3

25.05.2010, 20:21

wie lucy1510 eben schon sagte, wäre es immer ratsam neben einer Vollstreckungsabwehrklage auch einstweilige Einstellung der ZV zu beantragen...
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

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carolin_stoll
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#4

26.05.2010, 09:29

Ja, wir haben die einstweilige Einstellung beantragt.
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