PfÜB falsche Anschrift des Drittschuldners...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mietzemau
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#21

21.05.2010, 15:19

Wie? höhere Gebühren? Die waren doch dann doppelt drinne. Oder steh ich gerade aufm Schlauch?
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Liesel
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#22

21.05.2010, 15:32

Wenn du jetzt den ZV-Auftrag nochmals ausfertigst und im Verhältnis zu ersten ZV-Auftrag (welcher auf Grund unbekannten Aufenthaltes des Schuldners nicht ausgeführt werden konnte) jetzt höhere Gebühren entstehen (wegen Forderungserhöhung), kannst du die höheren Gebühren ansetzen. Den ersten ZV-Auftrag mußt du dann nicht nochmals mit an den GV übersenden, lediglich die Kostenrechnung des GV, da du diese mit geltend machen kannst. Da sind doch keine doppelten Gebühren drin.
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Mietzemau
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#23

21.05.2010, 18:36

Na meine Vorgängerin hatte in die Adresse allerdings nen Zahlendreher reingehauen. Da war es halt unser Fehler.
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