Fortsetzung Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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daniol
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#1

17.05.2010, 09:51

Einen guten Morgen wünsch ich.

Ich bräuchte mal Hilfe ...

Ich habe am 19.01.2010 einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen eine Schuldnerin in der XYZ-Straße erteilt. Die zuständige Gerichtsvollzieherin teilte mir mit, dass die Schuldnerin unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei. "Es existieren von der Schuldnerin weder Klingelschild noch Briefkasten. Es waren keine Hinweise auf den Schuldner feststellbar."

Durch eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt wurden mir zwei Adressen mitgeteilt: XYZ-Straße und eine weitere Straße. Nun betrieb ich die Zwangsvollstreckung unter Angabe der zweiten Anschrift. Hier war ein anderer Gerichtsvollzieher zuständig. Für diesen Zwangsvollstreckungsauftrag habe ich keine Anwaltskosten berechnet, da dies ja als Fortsetzung des ersten Zwangsvollstreckungsauftrages galt.

Nun habe ich erfahren, dass die zweite Anschrift die Wohnanschrift der Eltern ist, wo die Schuldnerin früher lebte. Durch den Vater der Schuldnerin und den Gerichtsvollzieher wurde mir mitgeteilt, dass die Schuldnerin immer noch in der XYZ-Straße wohnhaft ist. Und siehe da, ich war vor der Arbeit gucken (die gute Frau wohnt bei mir in der Gegend), die Schuldnerin ist dort wohnhaft, mit Klingelschild und mit Briefkasten.

Nun ja, was kann ich jetzt machen. Ich weiß nicht, ob die Schuldnerin im Januar/Februar ihr Briefkasten- und Klingelschild entfernt hat oder die Gerichtsvollzieherin nicht richtig geguckt hat. Wie sieht es mit den Kosten aus. Muss ich wieder die Fortsetzung beantragen?

Ich habe schon im Internet gesucht, aber nicht wirklich was gefunden. Bin um jede Hilfe dankbar ...
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Badeschlappe26
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#2

17.05.2010, 11:50

Nochmal an den ersten GVZ. Wieder keine Gebühren, da Fortsetzung. Vielleicht ist sie ja im Januar erst frisch hingezogen und hatte halt den Namen noch nicht dran am Klingelschild.

Bestenfalls rufst du den GVZ einfach vorher mal an und erzählst ihm, dass du da warst und es einen Briefkasten gibt.
Es grüßt

die Schlappe
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