PfÜB falsche Anschrift des Drittschuldners...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
anna-84
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#11

05.06.2009, 12:14

Ok, dann ruf ich Montag noch beim GV an und wenn das nicht klappt, dann schreib ich ans Gericht.


Ich sag Bescheid, wie es gelaufen ist.

Danke schön.
GV Alt
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#12

05.06.2009, 22:32

@anna-84: Es reicht ein Schreiben an den GV, z.B.
In der Anlage übersenden wir die Ausfertigung des PfÜB XY nebst zwei begl. Abschriften mit der Bitte, ihn unter der richtigen Anschrift ABC-Straße Nr. X zuzustellen.

Die Kosten der vers.Zustellung sind natürlich entstanden. Aber wg. der 12,00 € bringt der Chef Dich doch nicht um - oder?
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Summerof77
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#13

21.07.2009, 10:00

Ich schließ mich mal hier an, auch wenn bei mir der Sachverhalt ein anderer ist:

Wir haben einen Pfüb eingereicht, DS war ein großes gelb-schwarzes Unternehmen in Bonn, Adresse stimmte. Das Gericht hat aber einfach die Adresse abgeändert und den Pfüb nach Dortmund zur Zustellung geschickt. Dort befindet sich ein Tochterunternehmen des DS, welches aber nichts, gar nichts mit der eigentlichen Pfändung zu tun hat. Ich habe Arbeitslohn gepfändet, kein Kontoguthaben. Ich habe am selben Tag die NAchricht des AG erhalten, das in Dortmund zugestellt wird und die NAchricht des vermeintlichen DS in Dortmund, das kein Guthaben vorhanden ist. Es ist alles daneben gegangen, aber nicht unsere Schuld! Das hat das Gericht mir auch dann auf Anfrage geschrieben und bestätigt und erneut zugestellt in Bonn-ohne erneute GK. Nun erhalte ich die Rechnung des GV aus Dortmund. Kann ich da das Gericht mit belasten?
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#14

27.10.2009, 16:04

Hallo. Wollte nur mal mitteilen, wie ich das jetzt gemacht hab (auch wenns schon Ewigkeiten her ist...)

Also ich hab beim Gerichtsvollzieher angerufen und ihn gebeten, das nochmal an die korrigierte Anschrift zuzustellen. Leider war es so, dass die Straße eine seeeeehr lange ist, und der Gerichtsvollzieher nicht mehr für die Hausnummer zuständig war.

Dann hab ich also ein kurzes Schreiben gemacht ans Gericht, hab geschrieben, dass es ein Sekretariatsfehler war und gebeten wird, den korrigierten PfÜB an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.
Das hat WUNDERBAR geklappt, ohne Meckern und ohne Murren.

Mussten zwar natürlich noch die Kosten des Gerichtsvollziehers zahlen, aber das war nicht ganz so schlimm, und mein Kopf ist dran geblieben.

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG Anna
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Mietzemau
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#15

12.05.2010, 11:27

Hallo,

wenn ich hierzu auch mal eine Frage stellen darf :oops: ...ich bin lange aus der ZV rausgewesen und muss erst wieder reinfinden`*imGedächtniswühl*. Der GV hat die Unterlagen/Titel zurückgeschickt und Geb. berechnet. Die Anschrift des Schu stimmte nicht und musste per Ema neu herausgefunden werden. Muss ich jetzt ebenfalls nen komplett neuen Auftrag ans Gericht schicken? Aber 3309 berechne ich nur einmal dem Mandanten, weil ein Vorgang, stimmts?

Vielen Dank schon mal
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#16

12.05.2010, 11:43

Nachdem es sich hier um eine Fortsetzung der Vollstreckung handelt, darfst du nur einmal Gebühren berechnen. Falls sich jetzt ein Gebührensprung ergibt, nimmst du die Gebühren für den ersten Antrag raus. Die GV-Kosten kannst du natürlich mit aufnehmen, ebenso wie die EMA-Gebühren.

Antrag muß dann nochmal komplett an die GV-Verteilerstelle des zuständigen Gerichts oder direkt an den zuständigen GV.
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#17

12.05.2010, 12:32

Oh super danke. Dann werd ich doch einfach den ZV-Auftrag nur unter neuem Datum ausdrucken, dann entsteht ja kein Gebührensprung. Danke für den Hinweis, dass hätt ich wohl jetzt übersehen. :thx

Wenn es ein Pfändungs- und Verhaftungsauftrag ist, kann ich diesen dann auch direkt wieder an den GV zurückschicken?
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#18

12.05.2010, 12:39

Ja, kannst Du.
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#19

12.05.2010, 12:42

Supi, danke schön....ihr seid ja echt klasse hier. Man da bin ich aber froh das Forum hier gefunden zu haben :D :thx

PS: so, ZVA neu ausgedruckt, Gebührensprung entfernt und Ema & GV Kosten noch mit nachgetragen....ich dank euch
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#20

12.05.2010, 13:32

Wieso nimmst du denn nicht die höheren Gebühren, wenn ein Gebührensprung da ist? Verstehe ich gerade nicht.
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