Titel herausgegeben trotz offener Position

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Daggi0407
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 05.05.2010, 10:40

#1

05.05.2010, 10:44

Hallo zusammen...

ich habe beim Vollstreckungsantrag vergessen unsere Gebühren mit in die Forderungsaufstellung aufzunehmen.... im Titel sind diese allerdings enthalten ... nun hat der GV den Titel herausgegeben, obwohl unsere Gebühren nicht beglichen sind ...

Was kann ich nun tuen ???

Lieben Dank schonmal vorab!!
Katja88
Forenfachkraft
Beiträge: 103
Registriert: 07.10.2008, 21:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Kontaktdaten:

#2

05.05.2010, 10:59

Phuuu...ohne Titel wirds schwierig. Man könnte auf gut Glück versuchen die Gegenseite zu bitten, die Gebühren noch zu überweisen. Aber wenn die den Titel in der Hand haben und ihre Rechte kennen werden die sich wohl kaum erweichen lassen. Sind die Gebühren denn sehr hoch?
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#3

05.05.2010, 11:04

Im Zweifel müsst Ihr halt ne weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen mit der Begründung, weshalb euch die erste nicht mehr vorliegt.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Daggi0407
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 05.05.2010, 10:40

#4

05.05.2010, 11:06

ja leider sehr hoch .... ich glaube mein chef hätte mir am liebsten den kopf abgerissen was natürlich verständlich ist ... gibts auch eigentlich gar nicht dass mir sowas passiert ... aber gut es gibt immer ein erstes mal ... shit
Katja88
Forenfachkraft
Beiträge: 103
Registriert: 07.10.2008, 21:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Kontaktdaten:

#5

05.05.2010, 11:08

Re1108 hat geschrieben:Im Zweifel müsst Ihr halt ne weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen mit der Begründung, weshalb euch die erste nicht mehr vorliegt.

Oooh das würde funktionieren? Das wusste ich nicht. Na dann gibts ja doch noch Hoffnung!
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#6

05.05.2010, 11:12

Warum denn nicht? Hat der GV den vorher "gefragt", ob er den Titel aushändigen kann?
Selbst wenn die Gebühren nicht in der Aufstellung enthalten waren, aber im Titel schon, hätte der GV, das doch auch sehen können/müssen und dann vor Herausgabe sich eben entsprechend rückversichern.

Aber wir sind halt alles bloß Menschen, eine Verkettung "blöder" Umstände ... :wink:
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Daggi0407
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 05.05.2010, 10:40

#7

05.05.2010, 11:15

das selbe war mein gedanke ... nur ich weiß nicht, ob der gv verpflichtet ist nachzufragen denn ansonsten hätte doch "teilvollstreckung" draufstehen müssen oder liege ich völlig falsch ??
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#8

05.05.2010, 11:22

Die Verpflichtung Rückfrage zu halten besteht sicherlich nicht.
Trotzdem könnte man im vorliegenden Fall bei Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung damit argumentieren, weil Forderungsaufstellung und Titel nicht übereingestimmt haben und hier keine Nachfrage kam...
Es kommt hier nicht darauf an zu beweisen, beim obigen Antrag reicht die Glaubhaftmachung aus!
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Goldlöckchen

#9

05.05.2010, 11:59

Der GV ist verpflichtet, das beizutreiben, was in der Forderungsaufstellung steht. Es könnte ja auch sein, dass nur ein Teilbetrag vollstreckt werden soll. Deshalb muss der GV auch nicht beim Gläubiger nachfragen, ob er den Titel aushändigen darf.

Also, Antrag nach § 733 ZPO stellen. Die Schuldnerseite wird von dem Antrag in Kenntnis gesetzt.
Daggi0407
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 05.05.2010, 10:40

#10

05.05.2010, 12:26

:thx

ich werde es mal versuchen!
Antworten