Forderung nicht zur Insolvenztabelle angemeldet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Cindi
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#21

30.04.2010, 11:27

Hast Du eigentlich eine Liste der anderen Gläubiger und die Höhe deren Forderungen? Das ist bei Entscheidungsfindung immer hilfreich wegen einer zu erwartenden Quote. Dann könntest Du den Mandant über die Forderungen der anderen informieren und zur Annahme der 500,00 Euro raten.
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Lunashine
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#22

30.04.2010, 12:43

Also ich wäre auch für die Annahme der 500,00 €. Denn das ist besser als das, was du sonst wahrscheinlich bekommst - nichts...
Spargelranger
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#23

30.04.2010, 17:33

http://www.brennecke-partner.de/278/Nic ... dbefreiung" target="blank

Hier ein Kommentar zu einer Entscheidung des AG Göttingen in einem Fall der ähnlich gelagert ist.

Sofern der Schuldner euch als Gläubiger wirklich nicht im Antrag erwähnt hat, sind hier wirklich gem. § 290 I Nr. 6 InsO die subjektiven Tatbestandsmerkmale der groben Fahrlässigkeit oder gar der Vorsatz nachzuweisen, was nicht so einfach fallen dürfte. Eröffnungsbeschlüsse, Verteilungen etc. werden gerade deswegen veröffentlicht, um den Gläubigern genügend Möglichkeiten zu geben, sich über ein etwaiges Insolvenzverfahren des Schuldners zu informieren. Gerade in Verbraucherinsolvenzverfahren sind die Schuldner oft einfach völlig überfordert und haben wirklich auch keinen Überblick über ihre Gläubiger. Die Anlaufstellen für die außergerichtlichen Schuldenbereinigungspläne glänzen imho auch nicht immer mit Kompetenz. Wie auch immer, ich möchte diese "Planlosigkeit" vieler Schuldner natürlich nicht gutheißen, aber im Endeffekt haben die Gläubigervertreter in der Regel das "höhere Wissen" und sollte im Wege der ZV dies immer mit prüfen.

Der Gesetzgeber hat diese "starken" subjektiven Tatbestandsmerkmale mit Absicht in den § 290 InsO eingebaut, denn nur so ermöglicht er Schuldnern, die ihre Angaben nach besten Wissen und Gewissen machen, aber wirklich den Überblick verloren haben, jemals die Restschuldbefreiung zu erreichen. Würde da bloß "Fahrlässigkeit" stehen, würde es wahrscheinlich Versagungsanträge nur so hageln.
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#24

03.05.2010, 11:03

@Spargelranger: :thx

Ja mit den 500 € wären wir def. gut bedient. Denn nach der RSV würden wir eh gar nix mehr sehn. Egal ob die Forderung mit drin is oder ni. Aber das muss ma dem Mdt erstma klar machen.

Ich werd das nu alles ma mit Cheffe besprechen. Ma schauen wie wir uns entscheiden werden..
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