Hallo,
wir vertreten den Insolvenzverwalter. Für die Insolvenzschuldnerin ist in einem Grundbuch eine Sicherungshypothek eingetragen. Bei diesem Grundstück soll ich Zwangsversteigerungsantrag stellen. Muss ich die bereits eingetragene Sicherungshypothek vorher auf den Insolvenzverwalter umschreiben lassen oder kann ich auch so die Versteigerung betreiben?
LG renofix
Sicherungshypothek/Zwangsversteigerung
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Hallo Renofix,
der Titel, der Grundlage der Sicherungshypothek ist, muss gem. § 727 ZPO auf den Insoverwalter umgeschrieben werden und mit Klausel und Unterlagen gem. § 750 Abs.2 ZPO erneut zugestellt werden.
Grüße
S. Geiselamnn
der Titel, der Grundlage der Sicherungshypothek ist, muss gem. § 727 ZPO auf den Insoverwalter umgeschrieben werden und mit Klausel und Unterlagen gem. § 750 Abs.2 ZPO erneut zugestellt werden.
Grüße
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Hallo Geiselmann,
also der Titel ist bereits auf den InsOverwalter umgeschrieben, die Zustellung, da muss ich nochmal nachsehen. Die Sicherungshypothek ist auf die Insolvenzschuldnerin eingetragen, muss ich hier noch auf den InsOverwalter umschreiben lassen?
Danke!
LG aus Berlin renofix
also der Titel ist bereits auf den InsOverwalter umgeschrieben, die Zustellung, da muss ich nochmal nachsehen. Die Sicherungshypothek ist auf die Insolvenzschuldnerin eingetragen, muss ich hier noch auf den InsOverwalter umschreiben lassen?
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Hallo,
der Umschreibung der Sicherungshypothek bedarf es nicht.
Grüße
S. Geiselmann
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- renofix
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Super danke, habe heute den Antrag auf Zwangsversteigerung rausgeschickt.
LG renofix
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