Was bedeutet ein Nacherbe im Grundbuch für mich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DaniMendl
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#1

29.04.2010, 11:58

Hallo,
mein Schuldner hat als Alleineigentümer ein Grundstück (aus Erbschaft gem. Testament). Weiter ist ein Nacherbe eingetragen unter Punkt Lasten/Beschränkungen (der Onkel vom SCH). Dieser ist gleichzeitig auch der Testamentvollstrecker.

Kann ich jetzt ganz normal eine Sicherungshypothek eintragen lassen gg. den SCH oder brauche ich hierfür die Zustimmung des Nacherben? Das Grundstück ist nur mit 15.000.- belastet.

Das Grundbuchamt hat mir weiter mitgeteilt, ich soll mich doch wg. Bezahlung der Ford. an den Nacherben wenden. Aber der hat doch mit den Schulden nichts zu tun.

Könnt ihr mir da bitte weiter helfen. Hatte schon viele GB-Auszüge - aber noch nie einen mit Nacherbe.

Daniela

P.S. was heisst das eigentlich: "Sanierungsverfahren ist eingetragen" - steht auch so in dem GB-Auszug
Geiselmann
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#2

29.04.2010, 19:27

Hallo,

Zum Thema Vor- und Nacherbschaft finden Sie was in § 773 ZPO im Kommentar.
Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist gegen den Vorerben möglich.
Allerdings benötigen Sie einen Titel gerichtet gegen den TV, § 748 ZPO.

Der Sanierungsvermerk in Abt. II des Grundbuch verlautbart nach aussen, dass das Grundstück in einem Sanierungsgebiet der Stadt liegt, diese Sanierungsmaßnahmen durchführt und auf die Eigentümer Zahlungen zukommen können.

Grüße

S. Geiselmann
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