Hallo zusammen,
ich sitz grade über einer Akte und bin mir unsicher wie ich fortfahren kann/muss. In dieser Sache ist bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Noch ist kein Termin anberaumt worden, so dass noch Forderungsanmeldungen lt. Gericht möglich sind.
Mandant möchte unbedingt seine Forderung anmelden. Die Frage ist: Wie mach ich das?
Muss ich nun erst noch eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen und dann dem Verfahren beitreten oder gibt es einen direkteren Weg. Der vorhandene Titel wird ja nicht ausreichen um sich bei einer Zwangsversteigerung anzuhängen, oder?
Sorry ich steh, bzw. sitz gerade auf dem Schlauch und kommt nicht weiter
Danke schon mal für Eure Hilfe
Forderungsanmeldung bei Zwangsversteigerung
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Hallo Linda,
Sie haben zwei Wege.
a) entwerde Sicherungszwangshypothek eintragen lassen und diese zum Verfahren anmelden, oder aus dieser beitreten.
b) nur mit dem persönlichen Titel beitreten. Eine Anmeldung nur auf Grund des persönlichen Titels ist nicht möglich.
Schauen Sie doch mal ins Grundbuch wie hoch die Belastungen sind, ob evtl. Eigentümergrundschulden oder Rückgewährsansprüche zu pfänden sind.
Fragen Sie mal beim Gericht nach dem Verkehrswert, dann sehen Sie, ob es ich lohnt.
Grüße
S. Geiselmann
Sie haben zwei Wege.
a) entwerde Sicherungszwangshypothek eintragen lassen und diese zum Verfahren anmelden, oder aus dieser beitreten.
b) nur mit dem persönlichen Titel beitreten. Eine Anmeldung nur auf Grund des persönlichen Titels ist nicht möglich.
Schauen Sie doch mal ins Grundbuch wie hoch die Belastungen sind, ob evtl. Eigentümergrundschulden oder Rückgewährsansprüche zu pfänden sind.
Fragen Sie mal beim Gericht nach dem Verkehrswert, dann sehen Sie, ob es ich lohnt.
Grüße
S. Geiselmann
- Linda
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Vielen Dank für die Infos.
Der Eintrag einer Sicherungshypothek ist sicherlich zeit- & Kostenenaufwändiger von daher wäre die Variante b) interessanter. Aber da findet sich ein Widerspruch. Kann ich nun alleine mit dem Titel beitreten oder ist eine Anmeldung nur mit Titel nicht möglich?
Der Eintrag einer Sicherungshypothek ist sicherlich zeit- & Kostenenaufwändiger von daher wäre die Variante b) interessanter. Aber da findet sich ein Widerspruch. Kann ich nun alleine mit dem Titel beitreten oder ist eine Anmeldung nur mit Titel nicht möglich?
je nach Höhe deiner Forderung ist die Eintragung der Hypothek sehr wohl kostengünstiger.
Ein Beitritt zum Verfahren kann ein vielfaches kosten. Hier gab es zu dem Thema bereits viele Beiträge, einfach mal
Ein Beitritt zum Verfahren kann ein vielfaches kosten. Hier gab es zu dem Thema bereits viele Beiträge, einfach mal
- Linda
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So nun bin ich etwas schlauer Der Verkehrswert ist ziemlich hoch und die bisherigen Eintragungen halten sich in Grenzen, da kann man also noch gut mitmischen. Ich bin immer noch unsicher ob ich eine Sicherungshypothek eintragen lassen soll oder mittels Titel dem Verfahren beitrete.
Trotzdem mal vielen DAnk für Ihre HIlfe und Anmerkungen.
Trotzdem mal vielen DAnk für Ihre HIlfe und Anmerkungen.