Erfolglose ZV und Abrechnung bei RechtsschutzV.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kikki-Fee
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#11

27.04.2010, 11:27

Liesel hat geschrieben:Steht bei uns in jeder Deckungszusage für die ZV drin - 5 Jahre nach Rechtskraft des Titels. Ergibt sich aus den AGB`s der Rechtsschutzversicherungen.
Huch, darauf habe ich echt noch nie geachtet (naja und die AGB's habe ich auch nicht gelesen).
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