vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen.
Wenn die ZV beim Gegner erfolglos bleibt, kann ich dann unsere RA-Kosten bei der Rechtsschutzversicherung holen?
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Genau so mach ich's auch. Zuerst rechne ich über die RS ab und versuche dann das Geld vom Gegner zu kriegen. Wenn das dann kommt, bzw. die ZV erfolgreich ist, bekommt die RS ihr Geld wieder. Da gab's noch nie Probleme mit ner RS.PeeDee hat geschrieben:Sobald die Gebühr entstanden ist, bzw. als Vorschuss, könnt ihr abrechnen.
Das rechne ich eigentlich auch immer als Vorschuss ab. Da hat auch noch keine RS bisher gemeckert.Liesel hat geschrieben:Die Gebühren für die ZV kannst du bei der RSV abrechnen, sobald dir bekannt ist, daß die ZV erfolglos war.
Das wusste ich allerdings nicht. Ob das wohl so richtig ist, der Titel gilt doch auch länger... Aber gut zu wissen, dass es da im Fall des Falles Schwierigkeiten mit der RS geben kann.PeeDee hat geschrieben:pro Titel, aber nur innerhalb von 5 Jahren
Steht bei uns in jeder Deckungszusage für die ZV drin - 5 Jahre nach Rechtskraft des Titels. Ergibt sich aus den AGB`s der Rechtsschutzversicherungen.Kikki-Fee hat geschrieben:Das wusste ich allerdings nicht. Ob das wohl so richtig ist, der Titel gilt doch auch länger... Aber gut zu wissen, dass es da im Fall des Falles Schwierigkeiten mit der RS geben kann.PeeDee hat geschrieben:pro Titel, aber nur innerhalb von 5 Jahren