Hallo meine Lieben,
stehe gerade auf dem Schlauch.
Habe in eigener Sache einen Titel gegen Herrn "M" (privat). Habe jetzt EV Protokoll vorliegen und herausbekommen, dass er selbstständig ist und Geschäftsführer einer Firma. Habe im Internet recherchiert und einen Briefbogen der Firma entdeckt, wo drin steht, dass er GF führer ist, einer LtD Firma und unten steht die Bankverbindung der Firma drauf.
Lt. EV-Protokoll gehen seine Einnahmen angeblich auf das Konto seiner Ehefrau, die selbst ein Einkommen von 1.000,00 € hat.
Weiss nicht so recht, wie ich weitermachen soll.
Kann ich aus dem Privattitel das Konto seiner Firma pfänden???
Das Konto der Ehefrau ist nicht bekannt, wenn ich dies in Erfahrung brächte, könnte ich auch dort pfänden.
Bin heute einfach zu blöd.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!
Konto-Pfüb aus Privattitel auf Geschäftkonto möglich????
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Bei einer Limited nein.acilegna hat geschrieben: Kann ich aus dem Privattitel das Konto seiner Firma pfänden???
Nein. Du kannst aber bereits jetzt den Auszahlungsanspruch den er evtl. ggü. seiner Ehefrau hat pfänden. Drittschuldner ist die Frau selber.Das Konto der Ehefrau ist nicht bekannt, wenn ich dies in Erfahrung brächte, könnte ich auch dort pfänden.
- rit-sch
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In das Firmenkonto kannst du nicht vollstrecken mit deinem Titel. Da müsstest du schon einen Titel gegen die Firma haben. Aber du könntest sein Geschäftsführergehalt bei der Firma pfänden mit einer normalen Lohnpfändung.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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o.k. vielen Dank Euch allen.
Ich dachte nur, da das Konto bei der Commerzbank Berlin ist, würde es vielleicht gehen.
Wenn ich das Geschäftsführergehalt pfände und er selbst Geschäftsführer ist, wird das wohl auch schwierig werden oder?
Ich dachte nur, da das Konto bei der Commerzbank Berlin ist, würde es vielleicht gehen.
Wenn ich das Geschäftsführergehalt pfände und er selbst Geschäftsführer ist, wird das wohl auch schwierig werden oder?
Also ich denke auch PfüB gegenüber der Gesellschaft als Drittschuldner auf Zahlung aus Geschäftsführerzuwendungen, -gehalt usw.. Wenn dessen Gehälter auf die Bankverbindung der Ehefrau gehen, reicht die ohnehin nichts weiter. Wie hoch seine Einkünfte sind und welcher Art und woher genau, das muß doch in der EV stehen, wenn nicht, dann nachbessern lassen. Ist das aber seine eigene Firma, dann kann er sein Einkommen auch manipulieren. Wie sieht es aus mit Gesellschafteranteilen? Wären falls vorhanden auch pfändbar.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich habe das mit dem Auszahlungsanspruch so formuliert:
auf Auszahlung aller zu Gunsten des Schuldners auf allen Bankkonten des Drittschuldners eingehenden Beträge einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist.
Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Schuldner gemäß § 788 ZPO.
Hinweis:
Der Drittschuldner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gepfändeten Anspruch nicht um die Pfändung von Arbeitseinkommen handelt, sondern um einen Auszahlungsanspruch des Schuldners an den Drittschuldner. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO sind daher nicht zu berücksichtigen. Der Drittschuldner hat eingehende Beträge bis zur Tilgung der Gläubigerforderung in voller Höhe an die Gläubigerin auszuzahlen.
auf Auszahlung aller zu Gunsten des Schuldners auf allen Bankkonten des Drittschuldners eingehenden Beträge einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist.
Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Schuldner gemäß § 788 ZPO.
Hinweis:
Der Drittschuldner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gepfändeten Anspruch nicht um die Pfändung von Arbeitseinkommen handelt, sondern um einen Auszahlungsanspruch des Schuldners an den Drittschuldner. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO sind daher nicht zu berücksichtigen. Der Drittschuldner hat eingehende Beträge bis zur Tilgung der Gläubigerforderung in voller Höhe an die Gläubigerin auszuzahlen.