Änderungen in der EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ernie

#11

23.04.2010, 11:48

andreaz hat geschrieben:Wie bewege ich die ARGE zu Auskünften.
Mittels Pfüb, sonst gar nicht!
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Liesel
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#12

23.04.2010, 11:50

andreaz hat geschrieben:Der Frageansatz hier war allerdings ein anderer: Wie bewege ich die ARGE zu Auskünften.
Im Prinzip richtig. Ist aber nichts neues, daß Tipps für andere odere weitere Vorgehensweise gegeben werden, wenn man nicht mit dem weiterkommt, was man eigentlich wollte.
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#13

23.04.2010, 15:57

Also zum Thema ARGE:
ICh würde auch zuerst mal den Schuldner anfragen. Sollte das nichts bringen, versuche es mit mit ZV-MAßnahme. Ich würde aber eher auf ZVA+Ev dringen. Weil bei dem PÜ kanne sdir auch auf die Füße fallen, dass die sagen es ist eh nicht zu pfänden.
Aber die sind sowieso bissl komishc die Leute die dort arbeiten. Der eine macht es so der andere gibt dir vllt. die Auskunft.
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#14

26.04.2010, 08:45

Ok. Ich probiere die Verfahrensweise, den Schuldner anzuschreiben, um Einkommensbelege anzufordern. Mal schauen, ob er reagiert.

Mit dem Pfüb ist auch eine Idee. Nur mein Chef hat bestimmt was gegen diese Strategie wegen den anfallenden Gerichts- und GVK.
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