Hallo!
Wir haben eine Vollstreckungsabwehrklage beim LG eingereicht. Demnach ist auch sofort ein Beschluss ergangen mit der Auflage einer Sicherheitsleistung...
Ich bin in Zwangsvollstreckungssagen so mies... wer kann mir helfen???
Cheffe fragt: Bitte überprüfen, in welcher Form Sicherheit gestellt werden kann. Nach seinem Dafürhalten entweder durch Hinterlegung bar bei der Hinterlegungsstelle oder aber durch GEstellung einer Prozessbürgschaft gegenüber der Gegenseite?
WER WEISS DAS? Und wie ist zu verfahren?
Vollstreckungsabwehrklage DRINGEND!!!
- rebru82
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Ich denke, das wird nur euer Mandant entscheiden können.
Ich würde ihn anschreiben mit dem Hinweis, dass die Sicherheitsleistung bar bei Gericht hinterlegt werden kann, ggf. aber auch eine Prozess- oder Bankbürgschaft möglich ist.
Ich würde ihn anschreiben mit dem Hinweis, dass die Sicherheitsleistung bar bei Gericht hinterlegt werden kann, ggf. aber auch eine Prozess- oder Bankbürgschaft möglich ist.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Hallo turotipse,
§ 108 ZPO beschäftigt sich mit der Art der Sicherheit, sofern das Gericht keine andere Art der SHL bestimmt hat.
Grüße
S. Geiselmann
§ 108 ZPO beschäftigt sich mit der Art der Sicherheit, sofern das Gericht keine andere Art der SHL bestimmt hat.
Grüße
S. Geiselmann