RVG- Kostenrechnung bei Anerkenntnis im Berufungsveerfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
magic123

#1

13.04.2010, 21:21

Hallo an alle!
wir sind im Berufungsverfahren beim OLG. Berfung + Termin ist anberaumt. Das Verfahren wollen wir beenden durch Anerkenntnis vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung. WElche Gebühren fallen an?

Vielen Dank im voraus.

Mfg
magic123
Benutzeravatar
NicoleH
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 385
Registriert: 20.09.2007, 15:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Nahe Kempten
Kontaktdaten:

#2

13.04.2010, 21:28

was denkst du denn?
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
magic123

#3

13.04.2010, 21:30

ich würde nicht fragen wenn ich das wüßte oder was meinst du?
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#4

13.04.2010, 21:36

Du kannst dich ja mal fragen, was für Gebühren in der Berufungsinstanz anfallen können und kommst auf das Ergebnis, dass es genau die gleichen Gebühren sind wie im erstinstanzlichen Verfahren, nur teilweise abweichend in der Höhe der Gebühr ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
magic123

#5

13.04.2010, 21:38

meine Frage ist aber. Wieviele Gebühren fallen an bei Anerkenntnis ???
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#6

13.04.2010, 21:39

Häh? Meinst du zufällig Gerichtskosten?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
magic123

#7

13.04.2010, 21:40

oh oh ich seh schon du hast keine ahnung
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#8

13.04.2010, 21:43

Also frech werden muss man deswegen nicht und außerdem, wer hat denn keine Ahnung, wenn er hier fragt? Naja, egal: Ich weiß, wie ich das abrechnen würde und alles ... aber dann stell doch mal bitte deine Frage so, dass das auch jemand kapiert! Was meinst du mit "wieviele Gebühren"??????????????????
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
magic123

#9

13.04.2010, 21:47

Berufungseinlegung 1,6, Terminwahrnehmung 1,2. Es soll aber vor dem Termin die noch anerkannt werden, also Anerkenntnis. Ob es zu einem Anerkenntnisurteil kommt weiß ich nicht.
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#10

13.04.2010, 21:48

oh oh ich seh schon du hast keine ahnung
Sunshine, bei so viel Dreistigkeit würde ich mich an Deiner Stelle gar nicht mehr mit der Beantwortung der Frage befassen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Gesperrt