Jetzt habe ich also die Zwangsversteigerung beantragt und bekomme einen Beschluss, wonach unser Beitritt zur Zwangsversteigerung zugelassen wird.
Gerichtskosten soll ich hierfür in Höhe von 107 EUR einzahlen.
Jetzt meine Vermutung:
Ich gehe mal davon aus, dass ein anderer Gläubiger die Versteigerung bereits beantragt hat und wir daher nur noch beitreten konnten.
Jetzt meine Fragen:
1. Muß ich die Gerichtskosten einzahlen, wenn ich den Antrag jetzt zurücknehmen?
2. Wenn ich den Antrag zurücknehme und es wird versteigert, wird unsere Forderung dann trotzdem berücksichtigt?
3. Wenn ich die Gerichtskosten einzahle und den Antrag nicht zurücknehme. Kommen dann weitere Kosten (Gutachten o.ä.) auf mich bzw. unseren Mandanten zu?
Wenn jemand mir da weiterhelfen kann und eventuell sogar noch einen Tipp hat, wo ich das nachlesen und meinem Chef vor die Nase halten kann wäre ich sehr sehr dankbar.
Herzlichen Dank im voraus.
Gruß aus dem Münsterland
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