Lohnpfändung-Herausgabe Lohnabrechnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#11

03.09.2009, 11:16

@Cosmicmoorn Grunsätzlich hat der Schuldner ja den Anspruch an den DS bezüglich seiner Lohnabrechnungen. Die will der Gläubiger jetzt pfänden. Ich glaub du hast das nicht richtig verstanden, oder?

Ich habe das schon verstanden :-) Allerdings muss man hier mal genau auseinander nehmen!!!

Der Gläubiger will im vorliegenden Fall die Ansprüche des Schuldners (sog. Herausgabeansprüche) gegen den Drittschuldner pfänden. Eine solche Herausgabepfändung würde nach §§ 846, 847 ZPO erfolgen. Wie die Gerichte jedoch bereits mehrfach festgestellt haben ist die Pfändung des Anspruchs des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Herausgabe von Lohnabrechnungen NICHT pfändbar.

Im Beschluss des BGH geht es NICHT um die Pfändung bei Drittschuldner sondern um die Herausgabe der Lohnzettel DURCH DEN SCHULDNER!!! und zwar gemäß § 836 ZPO!!!

Das bedeutet, dass der Gläubiger seinen Anspruch auf Herausgabe der Urkunden durch den SCHULDNER nicht klageweise geltend machen. Nach erfolgter Pfändung der Forderung (Lohnansprüche etc.) können dem Schuldner die hierüber vorhandenen Urkunden bspw. durch den Gerichtsvollzieher weggenommen werden!
Ernie

#12

03.09.2009, 13:13

Die Herausgabe der Unterlagen können nur dann vom Drittschuldner verlangt werden, wenn die Herausgabevollstreckung beim Schuldner erfolglos war!
Murphy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 16.01.2009, 16:46
Wohnort: S-A

#13

17.09.2009, 13:00

Ich danke euch erstmal für eure Antworten.
Aber wie muss ich jetzt genau vorgehen? Ich würde jetzt den PfüB dahingehend ändern, dass ich den Teil mit den abrechnungen rausnehme.
Muss ich in den PfüB reinschreiben, dass ich die Abrechnungen vom Schuldner will und wie bekomme ich die dann von ihm (wird er mir ja wohl nicht freiwillig schicken)???
Hoffe mir kann noch jemand meine Fragen beantworten.
LG
lutzi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 17.09.2009, 14:38

#14

17.09.2009, 14:53

Hallo Murphy,

der Anspruch auf Herausgabe der Lohnscheine richtet sich nicht gegen den Drittschuldner, sondern ausschließlich gegen den Schuldner. Deshalb nehme ich in den PfÜB-Antrag folgenden Text mit auf:

[font=Times New Roman]Die Pfändung umfaßt auch den Anspruch auf Herausgabe der monatlichen Lohn/Gehaltsabrechnungen. Der Schuldner hat gem. § 836 Abs. 3 ZPO die monatlichen Lohnabrechnungen aus seinem Arbeitsverhältnis bei der Drittschuldnerin für den Abrechnungszeitraum ab Wirksamwerden der Pfändung an die Gläubigerin herauszugeben.
Nach Einsicht der Lohnabrechnungen werden diese an den Schuldner zurückgegeben.[/font]


Nach Wirksamwerden der Pfändung schreibe dann den Schuldner an und fordere die Herausgabe - mit Fristsetzung. Sollte er darauf nicht reagieren, bleibt nur die Herausgabevollstreckung über den Gerichtsvollzieher. Dazu erteile den entsprechenden Vollstreckungsauftrag und füge dann die Ausfertigung des PfÜB bei.

Dies funktioniert auch in der Praxis.

Viel Erfolg
Murphy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 16.01.2009, 16:46
Wohnort: S-A

#15

17.09.2009, 15:55

Vielen Dank, Lutzi!
Dann werd ich das auch mal so probieren.
hipo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 30.09.2008, 20:09

#16

09.02.2010, 21:51

Ich habe einen entsprechenden Auftrag gem. § 836 Abs. 3 ZPO an zuständigen GV gemacht. Schuldner bzw. dessen Anwalt legt jedoch lediglich Gehaltsabrechnungen mit teilweise "geschwärzten" Daten vor. Darf der Schuldner einfach Daten auf der Gehaltsabrechnung unkenntlich machen oder ist er verpflichtet ungeschwärzte Kopien dem GV auszuhändigen??
Schuldnervertreter beruft sich angeblich auf eine Bankverbindung eines Dritten, welche auf der Gehaltsabrechnung abgedruckt sein soll. Dem schenken wir jedoch keinen Glauben, da lt. aktueller Schufa-Nachmeldung ein neues Girokonto in der Schufa des Schuldners zugegangen ist. Wie soll ich weiter vorgehen?
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#17

09.02.2010, 21:59

Schuldnervertreter beruft sich angeblich auf eine Bankverbindung eines Dritten, welche auf der Gehaltsabrechnung abgedruckt sein soll.
Soll das das Konto sein, auf das das Geld überwiesen wird? Also auf das Konto eines Dritten? Falls ja, würde er dieses Konto in einer EV doch sowieso angeben müssen, also theoretisch.
Damit wird er dann wohl nicht durchkommen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Apfelbaum
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 27.09.2009, 18:23

#18

13.04.2010, 15:29

Schuldnervertreter beruft sich angeblich auf eine Bankverbindung eines Dritten, welche auf der Gehaltsabrechnung abgedruckt sein soll.


Soll das das Konto sein, auf das das Geld überwiesen wird? Also auf das Konto eines Dritten? Falls ja, würde er dieses Konto in einer EV doch sowieso angeben müssen, also theoretisch.
Damit wird er dann wohl nicht durchkommen.
Für mich steht dieser Beitrag noch ein wenig im Raum rum.. :roll: Hat man nicht einen Anspruch auf Originalunterlagen? Ich habe diesen zwar noch nie durchgesetzt und mich mit Kopien zufrieden gegeben, ABER wenn es mal drauf ankommt, wie in obigen Fall?
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#19

13.04.2010, 15:33

Hat man nicht einen Anspruch auf Originalunterlagen?
M.E. sind die Originale schon dem Schuldner für seine eigenen Unterlagen zu belassen.
-dus-
Forenfachkraft
Beiträge: 136
Registriert: 24.07.2007, 19:52
Beruf: Bürovorsteher
Software: RA-Micro
Wohnort: Düsseldorf

#20

13.04.2010, 15:45

Es ist zwar ärgerlich, aber letztendlich will man die Gehaltsabrechnung. Wenn wir auf Schuldner- oder Drittschuldnerseite beauftragt sind, sorgen wir auch dafür, dass diese Daten geschwärzt sind. Warum sollte der Schuldner oder Drittschuldner diese Angaben weitergeben? Sind diese zwingend Bestandteil einer Lohnabrechnung?
Antworten