Pfändung Einkommen bei Selbständigem

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sunny
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#11

08.04.2010, 21:25

wie dringend is das denn? kann morgen mal schauen, wie unser textbaustein ausschaut
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
cahra
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#12

09.04.2010, 13:25

Das wär toll, Montag muss ich es eigentlich fertig haben.

Dank Dir!
Viele Grüße von Cahra
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Sunny
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#13

09.04.2010, 15:50

hab grad mal geschaut, leider steht bei uns auch nich mehr drin. tut mir leid
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Anton79
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#14

10.04.2010, 11:45

ich fürchte auch, dass der Text so zu unbestimmt ist. Gibt sicherlich eine gerichtliche Anfrage dahingehend, ob die Ansprüche bzw. mehr infos über die Tätgikeit o. die Vertragsdaten gemacht werden kann.
Jupp03/11

#15

10.04.2010, 12:40

Gepfändet werden die Forderungen des Schuldners auf die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Werk-, Werklieferungs- und Bauvertrag für das/die Bauvorhaben der Drittschuldner, gelegen in (jetzt kommt der Ort und die Straße), insbesondere auch etwaige Forderungen des Schuldners aus den den Drittschuldnern gegebenen Bürgschaften für durchgeführte Arbeiten an dem oben genannten Bauvorhaben
cahra
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#16

10.04.2010, 20:18

Lieben Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße von Cahra
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