ZV gegen Gesamtschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sunny
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#1

08.04.2010, 19:14

Hallöchen,

hab nen VB gegen zwei Schuldner, welche Gesamtschuldner sind. Sie haben diesselbe Anschrift. Nun soll ich vollstrecken und ich hab mir gedacht, dass ich da nur einen ZV-Auftrag gegen beide Schuldner mach. Meine Frage ist nun:

Muss ich die 0,3 Gebühr nun einmal reinnehmen oder kann ich die Gebühr zweimal, also für jeden Schuldner einmal verlangen?

Danke schon mal im Voraus.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
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Bino
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#2

08.04.2010, 20:07

zweimal
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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Sunny
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#3

08.04.2010, 20:08

echt? is ja genial. hatte zwar irgendwie im hinterkopf, dass ich die zweimal nehmen kann, war mir aber nicht sicher. kann man das irgendwo nachlesen?

also versteh ich das richtig: ich trag dann anstelle einer 0,3 eine 0,6 gebühr ein oder muss ich die einzeln aufführen?
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Bino
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#4

08.04.2010, 20:12

Ich würde sie einzeln aufführen, denn Du bekommst ja auch zweimal Auslagenpauschale und USt. Ich schreibe dann sogar über den jeweiligen "Gebührenblock" auch noch rüber "Schuldner zu 1)" und "Schuldner zu 2)" (was nicht zwigend erforderlich ist, aber ich machs trotzdem).
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#5

08.04.2010, 20:19

ah, dann werd ich das so machen. danke.

aber kann man das auch noch irgendwo nachlesen? nur für den fall, das cheffe nachfragt, wieso ich das so mach. :D
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#6

08.04.2010, 20:47

Entweder in der "RVG für Anfänger", dort unter Zwangsvollstreckung - Mehrere Schuldner. Z. B. 12. Aufl. Rn. 1630.
Er verweist dann noch auf: <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/von EickenL/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 58 Rn. 3;
Hansens, BRAGO, 8. Aufl, § 58 Rn. 3
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#7

08.04.2010, 20:55

ich danke dir für die schnelle antwort ;-)
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#8

08.04.2010, 21:00

Nicht zu danke, gerne :D
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