Einige Fragen zur ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Saskia_Alice
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 26.02.2010, 21:14
Software: RA-Micro

#1

26.02.2010, 21:36

Hallo,
ich bin neu hier und leider, was die ZV angeht, noch super unerfahren.
Hier meine Fragen:

1.
Wir wurden von einem Mandanten beauftragt, die ZV weiterzuführen, weil er mit seinen vormals Bevollmächtigten nicht zufrieden war. Zu vollstrecken ist ein Urteil und 2 KFB (I. und II. Instanz).
Die ehemaligen RAE haben bereits einen GV beauftragt und auch schon Teilbeträge beitreiben können, welche dort allerdings zunächst auf die dort entstandenen Kosten verbucht.
Wie muss ich nun vorgehen? Muss ich einen neuen ZV-Auftrag erteilen oder dem GV "einfach nur" mitteilen, dass wir den Gläubiger nun vertreten und etwaige Zahlungen an uns weiterzuleiten sind? Wie bekomme ich raus, was bereits an Geld beigetrieben wurde? Die "alten" RAE sind ein bißchen sauer mit uns, weil die alten RAE die ehemaligen Arbeitgeber von mir und meinem jetzigen Chef sind.

2.
Ich habe außerdem eine Sache, in der ich den Schuldner "ums Verrecken" nicht ausfindig machen kann. Ich habe damals schon die Klage, die Urteile und den KFB öffentlich zustellen lassen müssen, weil die EMA negativ, die uns bekannte Handynummer nicht mehr aktuell war. Es geht um Mietrückstände. Der Schuldner wurde damals von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet. Ich habe jetzt auf ein Gerücht hin eine weitere EMA rausgehen lassen. Außerdem wurde mit vom Mandanten gesagt, er habe ein Auto, welches aber seiner Freundin gehöre.
Was würdet Ihr mir hier raten?

3.
Ich habe eine Sache, in der ich gegen eine Mietergemeinschaft vollstrecken muss (3 Personen). Der eingeleiteten Räumungsvollstreckung sind sie durch Auszug zuvorgekommen. Was die Forderungsvollstreckung anbetrifft, sind die jetzt schon im dritten AG-Bezirk. Auf "nette Versuche" reagieren sie nicht.
Nun habe ich die Vermögensverzeichnisse bekommen: Einer ist erwerbsunfähig und im Hartz-IV-Bezug, einer ist arbeitslos und im Hartz-IV-Bezug und der letzte geht zwar arbeiten, hat aber Lohnabtretung von mehr als 16.000 € und Pfändungen von mehr als 20.000 €. Ich sehe hier kaum Erfolgschancen. Bis diese anderen Forderungen beglichen sind, ist der Mann wahrscheinlich schon in Rente. Seht Ihr noch andere Möglichkeiten oder müsste die Sache wahrscheinlich als Verlust für den Mandanten abgehakt werden?

4.
Nun noch eine allgemeine Frage:
Wenn ich einen Pfüb erwirkt habe und die Forderung nun aber doch "auf gutem Wege" beigetrieben werden konnte, muss ich dem AG oder dem Drittschuldner eine Erledigungsmitteilung zukommen lassen? Gibt es da eine Standardformulierung oder reicht die Mitteilung, dass die Pfändung zurückgezogen wird?

Das waren nun viele Fragen auf einmal und ich hoffe, Ihr seid so lieb, mir zu antworten und Euer Wissen mit mir zu teilen.

Liebe Grüße und schonmal vielen, vielen Dank.

Saskia_Alice
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#2

27.02.2010, 09:30

1. Ich würde mir von dem Mandanten eine Vollmacht bezüglich der Zwangsvollstreckung unterschreiben lassen und diese dem GV zukommen lassen mit der Bitte nunmehr an euch beigetriebenen Gelder weiterzuleiten. Ansonsten bekommt ihr ja kein Geld vom GV. Dabei kannst du auch direkt nach dem aktuellen Sachstand dort nachfragen, sofern der GV die Titel noch im Besitz hat.

4. Du musst nur dem DS mitteilen, dass die Pfändung erledigt ist. Wenn die Forderung bei euch komplett erledigt ist, kannst du das dem Schuldner auch schriftlich mitteilen und ihm den Titel aushändigen, damit er dann Weiteres unternehmen kann, wie ggfl. Löschung aus der Schuldnerkartei etc.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#3

27.02.2010, 13:15

Zu 2)
Evtl. wohnt euer Schuldner ja jetzt bei der Freundin. Ich würde mal versuchen, die Adresse der Freundin über eine Halterauskunft herauszubekommen oder evtl. euer Mandant weiß, wo die Freundin des Schuldners wohnt.
Noch eine andere Möglichkeit wäre, dass er ja bereits die e.V. abgegeben hat und hier eine Bankverbindung vorhanden ist, die er weiterhin nutzt. Am letzten euch bekannten Wohnsitz das AG anschreiben und nachfragen, ob e.V. abgegeben wurde.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
diddl_lina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 18.02.2010, 16:25
Kontaktdaten:

#4

08.04.2010, 16:21

Hallo,

ich hab da mal ne Frage. :D

Habe auch eine Schuldnerin die hat die Forderung mit allem drum und dran gezahlt hat. Sie wünscht nun um Hilfe zwecks Löschung des Vermögensverzeichnisses in der Schuldnerkartei.

Wie mach ich das am Besten? So in etwa?

In der Zwangsvollstreckungssache
Gläubiger ./. Schuldner
- Aktenzeichen -

nehmen wir Bezug auf das beschworene Vermögensverzeichnis der Frau M. vom 06.06.07 und teilen mit, dass die Schuldnerin die Hauptforderung, die festgesetzten Kosten, sowie die Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung einschließlich der angefallenen Zinsen ausgeglichen hat.

Wir beantragen daher,

die Löschung des Vermögensverzeichnisses (oder eidesstattlichen Versicherung) der oben genannten Schuldnerin.

Beste Grüße aus Köln

Melli
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#5

09.04.2010, 18:19

2. Wenn das Auto der Freundin gehört (Schuldner sind manchmal echt schlau), versuche herauszufinden, ob der Wagen erst nach Bestehen Eurer Forderung auf die Frau umgeschrieben worden ist. Dann liegt nahe, dass der Schuldner eine strafbare Handlung vorgenommen hat, um der Pfändung zu entgehen. Wenn man sowas nachweisen kann, hätte er auch in einem späteren möglichen Insolvenzverfahren schlechte Karten wegen einer Restschuldbefreiung.
3. Na, ja, dann informiere Dich doch, ob Du die Rente pfänden kannst? Wir haben hier einen Vorgang, der läuft schon ca. 25 Jahre und jetzt erst gehen die ersten Zahlungen ein. Ich denke, besser spät als nie.
4. Mitteilung an Drittschuldner würde ich auch machen. Formlos reicht. Aber nur, wenn die gesamte Forderung beglichen ist und nicht, wenn noch Ratenzahlungen laufen. Dann nur Vorgang vorläufig zum Ruhen bringen.
Ernie

#6

09.04.2010, 20:50

diddl_lina hat geschrieben:Hallo,

ich hab da mal ne Frage. :D

Habe auch eine Schuldnerin die hat die Forderung mit allem drum und dran gezahlt hat. Sie wünscht nun um Hilfe zwecks Löschung des Vermögensverzeichnisses in der Schuldnerkartei.

Wie mach ich das am Besten? So in etwa?

In der Zwangsvollstreckungssache
Gläubiger ./. Schuldner
- Aktenzeichen -

nehmen wir Bezug auf das beschworene Vermögensverzeichnis der Frau M. vom 06.06.07 und teilen mit, dass die Schuldnerin die Hauptforderung, die festgesetzten Kosten, sowie die Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung einschließlich der angefallenen Zinsen ausgeglichen hat.

Wir beantragen daher,

die Löschung des Vermögensverzeichnisses (oder eidesstattlichen Versicherung) der oben genannten Schuldnerin.

Beste Grüße aus Köln

Melli

Entwertete Titel an die Schuldnerin aushändigen. Damit kann sie selbst die Löschung der Eintragung in der Schuldnerkartei herbeiführen.
Antworten