Hey,
hab mal ne kleine Frage: Wenn ich in der gleichen Angelegenheit einen erneuten ZV-Auftrag mache, kann ich doch ganz normal noch mal die Rechtsanwaltskosten darin aufnehmen, oder lieg ich da jetzt falsch?
Im Voraus bereits ein DANKE für die Auskunft =)
neue Kosten bei neuem Auftrag?
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Es kommt darauf an, warum du einen erneuten ZV-Auftrag machst. Wegen Umzug Schuldners ist umstritten, ob du die Geb. noch mal bekommst. Nach Ablauf der 3 Jahre bekommst du die Geb. erneut.
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Alter Auftrag ist beendet mit der Vereinbarung der Ratenzahlung, bzw. durch die Ratenzahlung zurückgenommen worden, also jetzt neuer Auftrag zur neuen Zwangsvollstreckung, also neue Gebühren.