neue Kosten bei neuem Auftrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DÄMY
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#1

31.03.2010, 15:14

Hey,

hab mal ne kleine Frage: Wenn ich in der gleichen Angelegenheit einen erneuten ZV-Auftrag mache, kann ich doch ganz normal noch mal die Rechtsanwaltskosten darin aufnehmen, oder lieg ich da jetzt falsch?

Im Voraus bereits ein DANKE für die Auskunft =)
jenniver
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#2

31.03.2010, 15:18

Es kommt darauf an, warum du einen erneuten ZV-Auftrag machst. Wegen Umzug Schuldners ist umstritten, ob du die Geb. noch mal bekommst. Nach Ablauf der 3 Jahre bekommst du die Geb. erneut.
gkutes

#3

31.03.2010, 15:19

kommt drauf an, warum du einen neuen machst
DÄMY
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#4

31.03.2010, 15:45

Der Schuldner hatte angekündigt Raten zu zahlen... Eine Ratenzahlung ist auch gekommen, aber nachdem sind weitere Zahlungen ausgeblieben. Deswegen will ich den GV jetzt erneut beauftragen.
188F
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#5

31.03.2010, 16:31

Alter Auftrag ist beendet mit der Vereinbarung der Ratenzahlung, bzw. durch die Ratenzahlung zurückgenommen worden, also jetzt neuer Auftrag zur neuen Zwangsvollstreckung, also neue Gebühren.
DÄMY
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#6

31.03.2010, 16:45

ok dankööö
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