Pflichten des Arbeitgebers als Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

30.03.2010, 10:37

Hallo Ihr Lieben!

Das Problem hatte ich jetzt schon öfter und ärgere mich jedes mal wieder drüber:

Wir haben das Gehalt des Schuldners gepfändet. Pfändung wurde durch den Arbeitgeber anerkannt und die pfändbaren Beträge wurden monatlich an uns abgeführt.
Letzten Monat haben wir keine Zahlung erhalten und ich hab deshalb ca. eine Woche, nachdem normalerweise immer die Zahlungen bei uns eingegangen sind dem Arbeitgeber ein Fax geschickt und gefragt, was los ist. Darauf hin hat uns der Arbeitgeber mitgeteilt, dass der Schuldner bereits zum 15.02. aus dem Betrieb ausgeschieden ist!

Das ärgert mich! Wir können doch nicht ständig nachfragen, ob der Schuldner noch dort beschäftigt ist! Wäre es nicht die Pflicht des Arbeitgebers, uns sofort mitzuteilen, sobald bekannt wird, dass der Schuldner kündigt / gekündigt wird?! Steht das irgendwo?

Es kam auch schon vor, dass bei einer firma mal eine vorangige Pfändung da war. Ich ab schön gewartet, bis die erledigt ist, dann dort nachgefragt, ob wir denn jetzt was kriegen und dann wurde mir mitgeteilt, dass der Schuldner schon seit einem halben Jahr nichtmehr dort arbeitet! Das kann doch nicht sein, oder???
Kathrin
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#2

30.03.2010, 10:51

Finde ich auch unmöglich, aber kenne keine Vorschrift, die was anderes sagt.

Es wäre sehr gläubigerfreundlich, wenn wir wenigstens direkt nach dem Ausscheiden ne neue EV beantragen könnten wegen Verlust des Arbeitsplatzes usw.

Vorallem fände ich es hilfreich, wenn man mitbekommen würde, ob er kündigt oder gekündigt wurde. Wenn er selbst kündigt hat er meist was neues in Aussicht, sonst bekommt er ja vielleicht ALG I usw... Echt mist dieser Schuldnerschutz in Deutschland.. :p
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