PfÜB ALG+Einkünften aus selbständiger Tätigkeit..Hilfe!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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handygirly
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#1

29.03.2010, 15:27

Hallo mal wieder Ihr Lieben..

ich hoffe, soweit geht es Euch gut?

Ich hätte da nach langer Zeit auch mal wieder eine Frage:

Ich muss in einer Sache einmal das ALG pfänden und dann aber die Einkünfte, die er aus selbständiger Tätigkeit laut Vermögensverzeichnis als Pflanzenzüchter, Einzelhändler bezieht, wo ich aber dazu keine näheren Angaben habe..

Kann mir hier jemand einen Tip geben? Ich weiß nicht weiter..

Ich danke Euch und wünsche euch einen schönen Sommeranfang...

LG handygirly
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rit-sch
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#2

29.03.2010, 17:41

Da der Schuldner ja offensichtlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt, dürfte er lediglich Aufstockungsleistungen nach dem SGB II (also Hartz IV-Leistungen) beziehen, die nicht pfändbar sind.

Für eine Pfändung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit müssten die Drittschuldner sprich jeweiligen Kunden bekannt und benennbar sein. Also sieht das insofern (wie so häufig) ziemlich schlecht aus.

Habt ihr eine Kontoverbindung? Eine Kontopfändung wäre wohl das sinnvollste.

Hoffentlich hast du den "Sommeranfang" trotz der fehlenden Stunde gut überstanden. :P
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
handygirly
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#3

30.03.2010, 08:29

Hallo Rita,

hm.. das war ja eigentlich zu erwarten.. aber ich dachte mir trotzdem, lieber mal fragen, bevor ich das herschenke.. Wenn nichts geht.. kann man das eh ned ändern..

Ich danke Dir auf jeden Fall sehr ..

Soweit habe ich den Sommeranfang überstanden.. Seit gestern allerdings das erste Mal seit 2 Jahren im Fitnessstudio gewesen, ich kann kaum die Tasten drücken.. Da krieg ich wieder eine Wut, dass ich mir nen Sitz-Job ausgesucht hab * :lol: *

Ich hoffe, Ihr auch und liebe Grüße
Nicole
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