Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ilka H.
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#1

29.03.2010, 09:31

Guten Morgen, ich verstehe da mal wieder was nicht und bräuchte eventuell Hilfe.

Ich habe ein Urteil, in dem die Klägerin Schadensersatz vom Beklagten bekommt. Dieses Urteil hat die Klägerin jetzt unserem Mandanten abgetreten. Eine Abtretungserklärung liegt schriftlich vor.

Der Mandant hat als Gläubiger einen PfüB beim AG beantragt und das Urteil sowie die Abtretungserklärung im Original beigelegt. Das Gericht schreibt jetzt zurück, dass er ja nicht der Gläubiger aus dem Urteil ist, die Abtretungserklärung nicht reicht und er ggf. ein gerichtliches Verfahren zum Titelumschreiben betreiben soll. Ist das korrekt? Wieso reicht denn eine Abtretungserklärung nicht aus?

Wie komme ich am saubersten aus der Nummer raus ohne den bereits bezahlten (Gerichtskosten) Pfüb zurückzunehmen? Eine Vollmacht hat der Mandant von der Klägerin auch bekommen. Ist es vielleicht besser, ihn als Bevollmächtigten zur Forderungsbeitreibung anzugeben? Wenn ja, wie schreibe ich das dem Gericht? Der Gläubiger hat eine Frist zur Behebung der Mägel auferlegt bekommen.
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niva
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#2

29.03.2010, 10:07

Du schickst das Originalurteil und die Abtretungsvereinbarung an das Prozessgericht und beantragst die Titelumschreibung, das Urteil und die Abtretungsvereinbarung werden dann miteinander verbunden und nochmal an den Schuldner zugestellt und dann kannst du den umgeschriebenen Titel wieder beim Vollstreckungsgericht einreichen. Da das Vollstreckungsericht dir bestimmt eine Frist gesetzt hat, kannst du die dann evtl. verlängern, wenn das Prozessgericht nicht schnell genug sein sollte.
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Ilka H.
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#3

29.03.2010, 10:35

Ich wollte so wenig wie möglich Zeit verlieren und schon gar nicht riskieren, dass der Schuldner irgendetwas von der ZV mitbekommt (der ist bekanntermaßen nicht sauber und schafft alles vom Konto). Ist es vielleicht auch möglich, unseren Mandanten als Bevollmächtigten anzugeben:

Frau ...
- Gläubigerin -

vertreten durch: unser Mandant

??? Ich würde wirklich ungern noch mehr Zeit verlieren. Und schon gar nicht noch mehr Gerichtskosten investieren. Die Umschreibung kostet doch sicher weitere Gerichtkosten oder?
Ernie

#4

29.03.2010, 10:36

Wegen des drohenden Zeitverlusts: Vorläufiges Zahlungsverbot!
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niva
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#5

29.03.2010, 10:42

Für die Titelumschreibung dürften keine Gerichtskosten anfallen, ich bin mir aber nicht ganz sicher.
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Ilka H.
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#6

29.03.2010, 10:53

Na dann werde ich mal mein Glück versuchen. Vielen Dank
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