Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Minimaus
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#1
23.03.2010, 21:57
hallo, habe versucht in der erbengemeinschaft zu pfänden.
jetzt schickt uns einer der drittschuldner einen brief (drittschuldnererklärung) und darin steht, dass die erbengemenschaft schon längst aufgelöst ist. was mache ich denn nun? wars das nun mit der vollstreckung?
habe sowas noch nie gemacht
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Jupp03/11
#2
23.03.2010, 22:53
EPKS, hier warste aber noch nicht
Zur Sache:
Was hast du denn konkret gepfändet?
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nici01
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#3
23.03.2010, 22:55
Jupp03 hat geschrieben:EPKS, hier warste aber noch nicht
Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.
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Gruß Nici
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Minimaus
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#4
23.03.2010, 23:39
Den Miterbenanteil. Nun weiß ich wirklich nicht, was ich da tun soll. Die zweite Drittschuldnererklärung steht noch aus. Aber die wird wahrscheinlich das gleiche beinhalten wie die erste.....dass die Erbengemeinschaft aufgelöst ist....bla bla...
Was bedeutet das jetzt im Klartext?
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Minimaus
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#5
24.03.2010, 19:08
ich will ja nicht nerven, aber könnte mir da vielleicht einer helfen...
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Ernie
#6
25.03.2010, 14:00
Wenn die Erbengemeinschaft bereits aufgelöst ist, war´s das - zumindest, was diese Ansprüche des Schuldners anbelangt.
Musst Du Dich jetzt etwas anderes zum Pfänden und Vollstrecken suchen!
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Minimaus
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#7
25.03.2010, 18:32
Aha :twisted:
Aber jetzt mal so gedacht...da könnte ja jeder Drittschuldner einfach schreiben...die Erbengemeinschaft ist bereits aufgelöst...oder nicht??
Wie erfahre ich denn, ob das der Wahrheit entspricht?
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Minimaus
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#8
22.04.2010, 13:23
Könnte ich denn jetzt, da der Pfüb ja nicht gefruchtet hat, versuchen einen normalen ZV-Auftrag mit Abgabe der EV beantragen? In dem Vermögensverzeichnis würde ja dann die Bankverbindung etc. des Schuldners stehen....
Oder was könnte ich hier noch versuchen??
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Minimaus
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