Guten Morgen,
wir haben einen Fall, wo die Gegenerin keine Auskunft über die Rentenanwartschaftszeiten gibt. So nun hat das Gericht aufgefordert zur Zwangsvollstreckung. Nun soll ich die Zwangsvollstreckung einreichen und ich weiss gar nicht wie. Ich habe hier im Forum gelesen, dass man einen Zwangsgeldantrag beantragen kann. Is das Richtig? Wenn ja, könnte mir dann einer von euch Lesern mal einen per Email zuschicken, denn ich finde nirgends eine Vorlage zu so einem Antrag.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.
Es grüße Uli
Wie sieht ein Zwangsgeldantrag aus?
Hast Du schon einen Zwangsgeldbeschluss und willst daraus die ZV betreiben oder willst Du erst den Zwangsgeldbeschluss beantragen?
Dann beantragst Du einfach ganz normal Zwangsgeld, ersatzweise, falls dieses nicht beibegebracht werden kann, Zwangshaft und begründest halt warum. Sprich, dass die Schuldnerin trotz mehrmaliger Aufforderung keine Auskunft erteilt, aber aus z.B. Urteil vom ... dazu verpflichtet ist.
Dann beantragst Du einfach ganz normal Zwangsgeld, ersatzweise, falls dieses nicht beibegebracht werden kann, Zwangshaft und begründest halt warum. Sprich, dass die Schuldnerin trotz mehrmaliger Aufforderung keine Auskunft erteilt, aber aus z.B. Urteil vom ... dazu verpflichtet ist.
Die Einsamkeit wäre ein idealer Zustand, wenn man sich die Menschen aussuchen könnte, die man meidet.
- Liesel
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Wenn die Gegnerin keine Auskunft über ihre Rentenanwartschaftszeiten erteilt (gehe mal davon aus, daß es das VA-Verfahren in einer Scheidungssache ist), setzt das Gericht das Zwangsgeld von allein fest. Die Vollstreckung muß dann durch die andere Partei eingeleitet werden. Wenn ich mich richtig erinnere, gehen dann aber die vollstreckten Beträge allerdings an die Staatskasse. Wir hatten so einen Fall auch schon mal. Wenn du gar nicht weiter kommst, mußt du dich halt nochmals melden.
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- rit-sch
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Kann es sein, dass das Gericht angeregt hat, ein isoliertes Auskunftsverfahren einzuleiten? So war das bei unserem Gericht immer. Um einen Zwangsgeldbeschluss beantragen zu können, muss erst im isolierten Auskunftsverfahren dem Gegner aufgegeben werden, die Auskunft zu erteilen.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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Also ich kenne das nur so - sollte es sich um einen Zwangsgeldbeschluss im VA-Verfarhren handeln - dass das Gericht auf Antrag einen Zwangsgeldbeschluss erlässt und diesen auch vollstreckt. Wir haben dies öfter, aber wir haben noch nie selber vollstrecken müssen. Das macht das Gericht unmittelbar.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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(ebenfalls Loriot)
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- rit-sch
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Das ist schon richtig, aber unser Gericht hier sieht es lieber, wenn die Partei ein isoliertes Auskunftsverfahren einleitet. Dies mit der Begründung, dass die Partei damit mehr Möglichkeiten der Vollstreckung und Druckausübung hat. Achselzuck. Ich habe keine Ahnung, welche Möglichkeiten das Gericht bei der Vollstreckung eines Zwangsgeldes nicht ausschöpfen könnte.
Liebe Grüße
Rita
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