Wer weiß Rat:
Unser Mandant muss Unterhalt zahlen, und zwar ca. 1.200,00 Euro mit Monat (es gibt eine Unterhaltsvereinbarung).
Da er im Rückstand war, läuft eine Pfändung des Arbeitseinkommens. Das passt auch alles soweit, der rückständige
Unterhalt wird monatlich abgeführt, es bleiben ihm ca. € 1.500,00 Euro monatlich übrig.
Jetzt ist die Frage: Was machen wir mit dem laufenden Unterhalt? Wenn der Mandant jetzt noch zusätzlich den
laufenden Unterhalt aus dem verbleibenden Gehalt zahlen soll, hat er noch 300,00 Euro übrig. Oder ist er sozusagen durch die
schon laufende Pfändung von den aktuellen Zahlungen "befreit".
Wer kann helfen?!
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Danke!