Hallo,
ich sitze mal wieder auf der Leitung. Ich hatte den Fall auch schon mal, ist aber schon länger her und ich kann mich daher nicht mehr erinnern....
Wir haben für unsere 2 Mdt. ein VU erwirkt, aus dem jetzt vollstreckt werden soll.
Demnach wurde der Bekl. verurteilt, zu Händen XY (= nicht unsere Mandanten), bestehend aus....
- a (Mandant 1)
- b
- c (Mandant 2)
- d
einen Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten in Höhe von .... Euro zu zahlen.
Wie sieht mein Vollstreckungsauftrag aus?? Wer ist da jetzt Gläubiger, unsere 2 Mandanten? Muss da im Auftrag vermerkt werden, dass die Zahlung des Schuldners an XY zu erfolgen hat??
Also für die Beantwortung dieser Fragen wäre ich schon sehr dankbar!!!
Der Oberkracher kommt aber jetzt noch: XY und d sind gleichzeitig Beklagte. Also total verwirrend..... :twisted: Soll aber hier an der Stelle erstmal egal sein....
für Eure Mithilfe!
ZV --> Zahlung zu Händen von....
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hier nochmal die kurzfassung:
es gibt 2 mandanten und 2 bekl.
eine bekl. wurde zur zahlung zu Händen der WEG xyz.... verurteilt.
unsere mandanten sind nicht die WEG, an die die zahlung geleistet werden muss, lediglich 2 wohnungseigentümer davon.
wie muss der vollstreckungsauftrag aussehen? wenn soll ich da als gläubiger aufführen?
es gibt 2 mandanten und 2 bekl.
eine bekl. wurde zur zahlung zu Händen der WEG xyz.... verurteilt.
unsere mandanten sind nicht die WEG, an die die zahlung geleistet werden muss, lediglich 2 wohnungseigentümer davon.
wie muss der vollstreckungsauftrag aussehen? wenn soll ich da als gläubiger aufführen?