ZV --> Zahlung zu Händen von....

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katinka1
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#1

18.03.2010, 15:31

Hallo,

ich sitze mal wieder auf der Leitung. Ich hatte den Fall auch schon mal, ist aber schon länger her und ich kann mich daher nicht mehr erinnern.... :oops:

Wir haben für unsere 2 Mdt. ein VU erwirkt, aus dem jetzt vollstreckt werden soll.

Demnach wurde der Bekl. verurteilt, zu Händen XY (= nicht unsere Mandanten), bestehend aus....
- a (Mandant 1)
- b
- c (Mandant 2)
- d

einen Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten in Höhe von .... Euro zu zahlen.

Wie sieht mein Vollstreckungsauftrag aus?? Wer ist da jetzt Gläubiger, unsere 2 Mandanten? Muss da im Auftrag vermerkt werden, dass die Zahlung des Schuldners an XY zu erfolgen hat??

Also für die Beantwortung dieser Fragen wäre ich schon sehr dankbar!!! :D

Der Oberkracher kommt aber jetzt noch: XY und d sind gleichzeitig Beklagte. Also total verwirrend..... :twisted: Soll aber hier an der Stelle erstmal egal sein....


:thx für Eure Mithilfe!
katinka1
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#2

31.03.2010, 11:52

Kann mir den niemand weiterhelfen??? WICHTIG, der Auftrag muss heute raus!! :!:
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katuscha
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#3

31.03.2010, 13:04

Ehrlich gesagt, verstehe ich den Sachverhalt nicht.
katinka1
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#4

31.03.2010, 13:09

hier nochmal die kurzfassung:

es gibt 2 mandanten und 2 bekl.

eine bekl. wurde zur zahlung zu Händen der WEG xyz.... verurteilt.


unsere mandanten sind nicht die WEG, an die die zahlung geleistet werden muss, lediglich 2 wohnungseigentümer davon.

wie muss der vollstreckungsauftrag aussehen? wenn soll ich da als gläubiger aufführen?
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#5

31.03.2010, 13:27

Ich habe jetzt mal in meinen Büchern geschaut, aber nichts passendes gefunden. Tut mir leid!
katinka1
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#6

31.03.2010, 13:37

ich würde mal behaupten, der titel wurde vom chef falsch erwirkt... naja, ich mach jetzt meinen auftrag ganz normal, mal kucken was der gvz sagt...

aber trotzdem danke!
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