Inso-Fremdantrag und Restschuldbefreiung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Marri
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#1

12.03.2010, 09:59

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Unser Mandant ist bzw. war selbstständig und eine Krankenkasse hat einen Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Verfahren wurde mittlerweile eröffnet. Leider hat unser Mandant von der ganzen Angelegenheit angeblich nichts mitbekommen. Erst als er selbst einen Inso-Antrag gestellt hat. Nun hat er natürlich nicht die Restschuldbefreiung beantragt.
Als er dann zu uns kam und wir den Eröffnungsbeschluss in die Finger bekamen und sahen, dass die Restschuldbefreiung nicht beantragt wurde, haben wir auf gut Glück einfach mal einen Antrag gestellt. Natürlich zu spät. Angeblich wurde er bereits im August 2009 auf die Möglichkeit zur Erlangung der Restschuldbefreiung hingewiesen. Eröffnet wurde das Verfahren im Januar 2010.

Kann man hier noch was tun? Chef meint, wenn neue Gläubiger bzw. Schuldner von ihm hinzukommen, könne man den Antrag auf Restschuldbefreiung doch noch stellen. Ich bin der Meinung das geht nicht, sondern nur ein neuer Antrag auf Eröffnung des gesamten Verfahrens.
Man könnte es auch eventuell noch mit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand versuchen, auch wenn ich eigentlich der Meinung bin, dass es dafür auch zu spät ist.

Geht da noch was? Ich bin verwirrt.

Gruß
Marri
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Marri
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#2

12.03.2010, 12:45

Ungeduldiges :schieb
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Kaltforelle
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#3

12.03.2010, 13:28

look here: 287 InsO
euer Mandant ist wohl ein großer Schlamper
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mücki
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#4

18.03.2010, 14:34

Wir haben hier einen ähnlichen Fall, da wurde auch Fremdantrag gestellt und unser Insolvenzschuldner hat keinen Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Da gibt es eigentlich nur eins --> er muss das InsO-Verfahren ganz normal durchlaufen und dann hinterher nochmal einen Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Allerdings müsste bei eurem Mandanten die 10Jahresfrist greifen, wenn ich das richtig verstanden habe.
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mücki
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#5

18.03.2010, 14:36

:sorry Die Sperrfrist beträgt drei Jahre
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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