Forderungsaufstellung Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sam29

#1

18.03.2010, 11:52

Wir wurden von der Gegenseite aufgefordert, eine Forderungsaufstellung gem. § 305 Abs. 2 InsO zu übersenden.
Ist dies diese Forderungsanmeldung zur Tabelle oder eine einfache Forderungsaufstellung?
Gibt es hierfür eine Art Vordruck?
cosmicmoon
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#2

18.03.2010, 12:09

Hast Du dir § 305 InsO mal so insgesamt durchgelesen...

Ich gehe mal davon aus, dass die "Gegenseite" der Schuldner ist:

Auf Aufforderung des Schuldners sind die Gläubiger verpflichtet, auf ihre Kosten dem Schuldner zur Vorbereitung des Forderungsverzeichnisses eine schriftliche Aufstellung ihrer gegen diesen gerichteten Forderungen zu erteilen; insbesondere haben sie ihm die Höhe ihrer Forderungen und deren Aufgliederung in Hauptforderung, Zinsen und Kosten anzugeben.

Also im Augenblick eine ganz normale Forderungsaufstellung losschicken. Forderungsanmeldung erst bei ERÖFFNUNG des Insolvenzverfahrens... Im Augenblick ist noch Antragsverfahren.
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mücki
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#3

18.03.2010, 13:47

Die Formulare zur Forderungsanmeldung werden im Normalfall von den jeweiligen Insolvenzverwaltern übersandt, wenn diese die Gläubiger über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informieren.

Die Forderungsanmeldung kann im Grunde formlos erfolgen. Es sollten aber in jedem Fall Kopien der Schuldtitel und eine aktuelle Forderungsaufstellung beigefügt sein. Dabei ist dann zu beachten, dass die Zinsen nur bis einen Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechnet sein dürfen.

Im Zweifelsfall kann man aber immer beim Verwalter anrufen und um die Zusendung eines Formulars zur Forderungsanmeldung bitten.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
secret72

#4

18.03.2010, 14:00

Schließe mich cosmicmoon an - es genügt hier die Übersendung einer "normalen" Forderungsaufstellung an die Gegenseite. Es wird wohl derzeit geprüft, ob eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt werden kann. Geschieht dies nicht, dann wird wohl früher oder später das Insolvenzverfahren eröffnet. Da werdet Ihr dann aufgefordert, Eure bzw. die Forderung Eurer Mandantin zur Tabelle anzumelden. Dafür gibt es dann gesonderte Formulare.

Also erstmal nur normale Forderungsaufstellung.
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