Konto zu, Schuldner zahlt auf einmal!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juliane1985
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#1

16.03.2010, 11:17

Hallo,

habe ein Vzv gemacht, anschließen PfüB. PfüB wurde erfolgreich zugestellt. Jetzt auf einmal zahlt der Schuldner mdt. die Forderung ab.

Meine Frage: Wie lange bleibt eigentlich ein Konto zu. Muss ich den Pfüb dann wieder zurücknehmen?? :oops:

LG Juliane
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
Goldlöckchen

#2

16.03.2010, 11:19

Das Konto bleibt normalerweise solange zu, bis die Forderung vollständige getilgt wurde.
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Juliane1985
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#3

16.03.2010, 11:21

Schuldner bezieht aber ALGII und möchte Forderung erstmal mdtl. mit 10€! abarbeiten.. wie kommt der Schuldner dann an sein Geld, wg. Überweisung uns so?
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Heike19
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#4

16.03.2010, 11:23

Du kannst bei der Bank die Ruhestellung der Pfändung beantragen und diese jederzeit wieder aufleben lassen, wenn der Schuldner nicht mehr bezahlt.
LG Heike19
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Juliane1985
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#5

16.03.2010, 11:24

:thx
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
Goldlöckchen

#6

16.03.2010, 11:30

Bei der Ruhendstellung spielen die Banken oftmals leider nicht mit. Es gibt dazu auch keine Verpflichtung seitens der Bank.
Goldlöckchen

#7

16.03.2010, 11:30

Bei der Ruhendstellung spielen die Banken oftmals leider nicht mit. Es gibt dazu auch keine Verpflichtung seitens der Bank.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#8

16.03.2010, 11:41

Wir beantragen bei einer Kontenpfändung - wenn der Schuldner mtl. Raten zahlt - immer eine Ruhendstellung mit der Option, daß die Pfändung automatisch wieder auflebt und ihre derzeitige Rangstelle behält, sobald Pfändungen von dritter Seite oder ein Widerruf unsererseits eingeht. Hatten damit noch nie Probleme. Sobald die Forderung vollständig beglichen ist, wird der PfÜB zurückgenommen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Ernie

#9

16.03.2010, 11:42

Der Schuldner kann jederzeit die ausgebrachte Kontenpfändung wegen Sozialleistungsbezug brechen. Von daher: Ratenzahlung annehmen und Kontopfändung ruhend stellen!
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