ZV in Geschäftsräume? Titel mit Privatanschrift

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RAsunny
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#1

10.03.2010, 12:16

Hallo ihr Lieben,

also ZV und ich werden nie Freunde :D , aber liegt wahrscheinlich auch daran, dass ich es noch nicht so oft gemacht habe.

Folgendes Problem:

Schuldner ist selbstständig (Bar/Club) (hat offene Rg mit Adresse des Geschäftes), VB aber mit Privatanschrift; Pfüb bisher erfolglos, da Bank eigene Ansprüche; im Schuldnerverzeichnis keine Eintragungen.

Jetzt möchte Mandantin weitere ZV betreiben. Ich denke da an ZV mit Abgabe e.V. (Kombi-Auftrag). Jetzt ist meine Frage:

Kann ich auch in die Geschäftsräume vollstrecken, wenn in dem VB die Privatanschrift steht?

Da es sich um einen Club handelt, müsste der GVZ zu später Stunde dort aufkreuzen (sofern ZV in Geschäftsräume geht). Was ist beim ZV-Auftrag zu beachten? Hinweis darauf?

Ich danke schon mal für eure Antworten.

Liebe Grüße
RAsunny
Katharina80
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#2

10.03.2010, 12:20

Die Zwangsvollstreckung kannst Du überalle durchführen, auch offener Straße, egal was im Titel steht.

Für die Vollstreckung im Club benötigst Du allerdings einen Beschluss für die Nachtzeit. Den GVZ solltest Du natürlich darauf hinweisen, dass die angegene Adresse ein Club ist.

Allerdings reicht die Unpfändbarkeitsbescheinigung der Geschäftsadresse nicht für die Abnahme der EV. Die Unpfändbarkeitsbescheinigung brauchst Du von der Privatanschrift.
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gabrielle
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#3

10.03.2010, 12:35

aber ich denke, es würde sich durchaus eine Kassenpfändung im Club und zwar freitags oder samstags nachts rentieren. Auf jeden Fall Rücksprache mit dem zuständigen GVZ nehmen, damit er die Pfändung nicht ankündigt. So eine überraschende Pfändung hätte da mehr Erfolg. Eventuell kannst Du auch ggü. dem Finanzamt pfänden auf Steuerrückerstattungen z. B. bezüglich der Umsatzsteuer.
RAsunny
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#4

14.03.2010, 14:15

Hey,

danke erst einmal für die Antworten.

Die Mandantin hat mir am Donnerstag mitgeteilt, dass sie gar nicht richtig weiß, ob der Schuldner das Geschäft alleine betreibt. Übers Internet ist nichts eindeutiges herauszufinden und an dem Club steht wohl nichts dran. Kann man -falls Schuldner Geschäft nicht alleine betreibt- trotzdem eine Kassenpfändung durchführen?

Wie muss so ein Antrag aussehen?

Kann ich in den ZV-Auftrag die Privatanschrift als auch die Geschäftsadresse mit aufnehmen? und sagen, erst im Geschäft vollstrecken und dann wenn fruchtlos, bei der Privatadresse?

Für die ZV zur Nachtzeit brauche ich doch einen Beschluss. Kann ich den auch bevor ich den GVZ los schicke, beantragen? Weil sonst ist doch der Schuldner auch vorgewarnt oder? Wie sieht hier so ein Antrag aus?

Ach, ich und ZV. :(
JuliD
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#5

14.03.2010, 18:38

Hallo,
für ZV/Kassenpfändung in der Bar oder dem Club brauchst Du keinen extra Beschluss "zur Nachzeit".
Den Antrag würde ich in einem Schreiben formulieren - die üblichen Angaben über Titel und Forderungen etc. - dem Gerichtsvollzieher mitteilen, dass der Schuldner den Club "sowieso" betreibt möglichst mit Öffnungszeiten und darum bitten, zu einem möglichst späten Zeitpunkt (damit mehr in der Kasse ist) eine Kassenpfändung zu betreiben. Es gibt für einen Geschäftsinhaber fast nichts unangenehmeres, als dass ein Gerichtsvollzieher auftaucht, daher klappt das meistens ganz gut.
Falls nicht, müsstest Du einen Kombiantrag an die Privatanschrift schicken, weil Du die Unpfändbarkeitsbescheinigung von der privaten Anschrift brauchst - s.o.
RAsunny
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#6

15.03.2010, 17:48

aber ich hab gelesen, dass ich ab 21 uhr einen beschluss zur Nachtzeit brauche.

oder gilt das nur für die Privatanschrift????

falls in der kasse nichts zu holen ist (Schuldner wird Geld bei Seite schaffen--->> vermutet die Mandantin), muss der GVZ ja zur Privatanschrift (wollen ja auch e.V.),.... dann hat ja die Mandantin wieder doppelte GVZ-Kosten....

Kann man -falls Schuldner Geschäft nicht alleine betreibt- trotzdem eine Kassenpfändung durchführen?

Wie muss so ein Antrag aussehen?
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gabrielle
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#7

16.03.2010, 12:33

falls in der kasse nichts zu holen ist (Schuldner wird Geld bei Seite schaffen--->> vermutet die Mandantin), muss der GVZ ja zur Privatanschrift (wollen ja auch e.V.),.... dann hat ja die Mandantin wieder doppelte GVZ-Kosten....

deswegen soll der GVZ unangemeldet dort auftauchen. Einen Pfändungsbeschluss zur Nachtzeit benötigst Du nicht, da es sich um eine Gaststätte handelt. Sprich vorher mit dem GVZ. Eventuell würde es sich anbieten, bei der ZV-Maßnahme (je nach dem, wie hoch die Forderung ist) anwesend zu sein. Den Beschluss zur Unzeit benötigst Du nur für die Privatanschrift.
silvester
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#8

17.03.2010, 06:57

Entscheidend ist aber, unter welcher Rechtsform der Club betrieben wird. Ist der Schuldner alleiniger Inhaber wird es gehen, ansonsten sieht es eher schlecht aus.
Das Gewerbeamt sollte da angefragt werden, bevor der GV beauftragt wird.
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