Anzahl der Gläubiger bei Insolvenz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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verizz
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#1

15.03.2010, 11:17

Hallo ihr Lieben :lol:

Erst mal die Anmerkung: Das Folgende sieht auf den ersten Blick kompliziert aus, is aber nur ein gaaaaanz einfaches Problemchen. Hab es bloß sehr ausführlich geschrieben, damit (hoffentlich) keine Zusatzfragen mehr erforderlich sind. :)

Nun zu meinem Problem:
Wir vertreten unseren Mandanten als Schuldner im Insolvenzverfahren. Für die Beantragung von Beratungshilfe beim AG, verlangt dieses die Vorlage eines Gläubigerverzeichnisses. Es sind insgesamt vier verschiedene Gläubiger (alles Banken). Die eine Bank hat jedoch drei verschiedene Forderungen (aus Girokonto, aus Kreditkarte, aus Kreditvertrag) gegen unseren Mandanten. Vergebe ich nun für jede einzelne Forderung bei derselben Bank eine laufende Nummer?

Beispiel 1:
lfd. Nr. 1: Bank EINS ..................... 1.000,00 EUR
lfd. Nr. 2: Bank ZWEI .................... 700,00 EUR
lfd. Nr. 3: Bank DREI ..................... 5.000,00 EUR
lfd. Nr. 4: Bank VIER ..................... 500,00 EUR
lfd. Nr. 5: Bank VIER ..................... 15.000,00 EUR
lfd. Nr. 6: Bank VIER ..................... 4.000,00 EUR

Oder zähle ich die Forderungen bei der Bank VIER zusammen und vergebe nur eine einzelne laufende Nummer?

Beispiel 2:
lfd. Nr. 1: Bank EINS ..................... 1.000,00 EUR
lfd. Nr. 2: Bank ZWEI .................... 700,00 EUR
lfd. Nr. 3: Bank DREI ..................... 5.000,00 EUR
lfd. Nr. 4: Bank VIER ..................... 19.500,00 EUR (500,00 + 15.000,00 + 4.000,00)

Das ganze spielt für die Abrechung der Beratungshilfe eine Rolle. Sind es nämlich nur vier Gläubiger (wie bei Beispiel 2), fällt die Gebühr nach Nr. 2504 an. Sind es sechs Gläubiger (wie bei Beispiel 1), fällt die Gebühr nach Nr. 2505 an.

:thx für eure Hilfe!!
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Heike19
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#2

15.03.2010, 13:04

Ich würde denken, kommt darauf an, ob die Bank alle Forderungen im Gläubigerverzeichnis zusammengezählt hat, oder ob diese jede einzeln aufgeführt hat.
LG Heike19
Eve80
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#3

15.03.2010, 13:34

Genau sagen kann ichs dir jetzt auch nicht, aber ich kenn es aus der umgekehrten Sicht: bei der Mindestvergütung für den Treuhänder spielt die Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderung zur Tabelle angemeldet haben, eine Rolle. Und dabei zählt nicht, ob Bank XY nur 1 oder 20 Hauptforderungen anmeldet, den Gläubiger selbst gibt es nur 1x. Also denk ich mal, daß es auch bezogen auf das RVG so gemeint ist.

Bei dir ist Bank 4 zwar mehrfach vertreten, aber an sich ist es nur 1 Gläubiger.
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fruchtzwergi
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#4

15.03.2010, 15:05

Ich schließe mich da mal Eve80 an.
Bank 4 ist trotz mehrerer Forderungen nur ein Gläubiger.
Heike19
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#5

15.03.2010, 15:46

Jetzt wo ich noch mal drüber nachdenke, gebe ich Euch recht. Es kommt ja auf die Gläubiger an und nicht auf die Forderungszahl :wink:
LG Heike19
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verizz
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#6

15.03.2010, 16:39

Klingt eigentlich total logisch. Im RVG steht ja drin "Anzahl der Gläubiger" und nicht "Anzahl der einzelnen Forderungen". :wink:

War mir aber dennoch nicht sicher!

:thx :thx für eure Antworten!!
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