Guten Morgen ihr Allwissenden. Mal wieder brauche ich eure Hilfe.
Ich habe einen ZV-Auftrag gegen einen Schuldner gemacht. Alles prima.
Vor einigen Tagen rief mich die Schwester des Schuldners an, der Bruder/ Schuldner mache gerade die Grundausbildung bei der Bundeswehr und wollte anschließend als Zeitsoldat dort bleiben. Die Forderung an den GVZ, der einen Tag zuvor da war, könne man nicht so bezahlen. Jetzt hatte die Dame Angst, ihr Bruder bekäme Probleme mit der BW, wenn wir den Sold pfänden würden und bat Ratenzahlung an. Diese wurde aber aufgrund bereits mehrfacher nicht eingehaltener Angebote abgelehnt, sodass wir weiter auf der ZV beharren wollten.
Jetzt kam der ZV-Auftrag vom GVZ zurück mit dem Hinweis, der Schuldner sei "angeblich verzogen". Hä? Wie, angeblich?
Was mache ich denn jetzt? Stelle ich den Auftrag an die Kansere, in der er "angeblich wohnt"?
Danke im Voraus.
Grüße
Steffi
Schuldner bei Bundeswehr -ZV-Auftrag kommt einfach zurück
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Naja, ich würde zunächst den ZV-Auftrag noch einmal an einen GVZ senden, der dann an die Kaserne zustellen soll. Anders komme ich ja nicht an den Schuldner und sein Geld. Und den Sold kann man ja pfänden - im Fall der Fälle - da bin ich doch richtig informiert, oder?
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Ja, was denn sonst? wir haben bereits einen VB erwirken können. Seinerzeit konnten sowohl MB als auch VB an die bekannte Anschrift zugestellt werden. Jetzt wohnt er aber angeblich nicht mehr dort - obwohl er auch zum damaligen Zeitpunkt bereits bei der BW war.
- katuscha
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Den VB brauchst Du doch aber nicht noch mal zustellen.
Du könntest auch eine EMA machen, um zu sehen, ob er da wirklich nicht mehr wohnt.
Du könntest auch eine EMA machen, um zu sehen, ob er da wirklich nicht mehr wohnt.
@ katuscha: Meldeanschrift ist nicht immer der Lebensmittelpunkt! Wenn der Schuldner nunmehr als Soldat durch die Weltgeschichte läuft, muss auch in der Kaserne vollstreckt werden.
Frage ist nur, warum der VB noch einmal zugestellt werden soll, wenn er doch schon zugestellt wurde.
Frage ist nur, warum der VB noch einmal zugestellt werden soll, wenn er doch schon zugestellt wurde.
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Also ich würde da auch jetzt Pfüb an die Bundeswehr machen. Wobei du da beachten musst, wer Drittschuldner ist. Das ist nämlich bei Zeitsoldaten ein anderer als beim Wehrdienst.
Wir hatten da auch schonmal einen Thread, in dem (wie ich meine) auch die verschiedenen Adresse angegeben wurden, aber ich hab ihn auf die Schnelle nicht gefunden.
Aber bei Pfüb und Bundeswehr klingeln mir die Ohren, da war auf jeden Fall schonmal ein Beitrag da.
Wir hatten da auch schonmal einen Thread, in dem (wie ich meine) auch die verschiedenen Adresse angegeben wurden, aber ich hab ihn auf die Schnelle nicht gefunden.
Aber bei Pfüb und Bundeswehr klingeln mir die Ohren, da war auf jeden Fall schonmal ein Beitrag da.
Liebe Grüße
Christiane
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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
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Aber ist es denn so einfach in der Kaseren zu vollstrecken? Ich stelle mir das für den GVZ recht schwierig vor. Ich kenne es auch so, dass die Soldaten während des Wehrdienstes nicht unbedingt in der Kaseren übernachtet haben. Mein Freund z. B. ist zur Kaserne gefahren, als wenn er zur Arbeit fahren würde. Um 7 Uhr aus dem Haus und um 16 Uhr war er wieder zu Hause. Der Verdienst während des Wehrdienstes ist auch nicht berauschend, ich glaube der liegt unter der Pfändungsfreigrenze.@ katuscha: Meldeanschrift ist nicht immer der Lebensmittelpunkt! Wenn der Schuldner nunmehr als Soldat durch die Weltgeschichte läuft, muss auch in der Kaserne vollstreckt werden.