habe mal eine Frage zum Vollstreckungsschutz.
GV teilte mir mit, dass Schuldner im Insolvenzverfahren ist. Forderung meines Mandanten ist aus 06/2009; Insolvenzverfahren wurde 07/2009 eröffnet. Was ist jetzt mit der Forderung meines Mandanten?
Muss ich jetzt abwarten, bis das Insolvenzverfahren durch ist oder kann man die Forderung noch nachträglich anmelden?
Schuldner hatte meinen Mandanten nicht mit angegeben, da die Forderung kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.
Wie verfahre ich jetzt hier richtig weiter?
Hoffe, es kann mir einer helfen
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