PKH für ZV - Geltendmachung Gebühren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lahmi
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#1

04.03.2010, 19:11

Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckung wurde bewilligt. Meine Frage: Ich mache ja unsere reichen Gebühren ganz normal bei der Gegenseite geltend und rechne nur PKH ab sofern die ZV erfolglos verläuft, oder? Sitz da grad irgendwie auf der Leitung. GK und GV-Gebühren ist klar (nicht verauslagt -> nicht geltend machen), aber bei den Gebühren bin ich mir nicht sicher - hoffe auf eure Hilfe!
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jojo
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#2

04.03.2010, 19:14

Ja.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Lahmi
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#3

04.03.2010, 19:19

OK, danke! Hab schon an mir gezweifelt. (Kennt ihr das: Man hat es schon so oft gemacht und bekommt dann doch Zweifel .... schrecklich; man sollte der Intuition folgen)
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jojo
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#4

04.03.2010, 19:22

Ich kenn das: Und manchmal ist es sogar gut, denn ich habe schon manchmal nachgeguckt und festgestellt, dass sich da die Rechtslage "geringfügig" verschoben hat... :oops:
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#5

04.03.2010, 19:36

dito ...
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