Pfändung von Rentenbezügen - Steuern des Rentners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schneeweißchen
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#1

02.03.2010, 10:31

Hallo,

einem Mdt. von uns wird seine Rente gepfändet.
Hierbei werden die normalen Pfändungstabellen berücksichtigt.

Nun sagt der Mandant aber, dass die Pfändung ja eigentlich so nicht rechtmäßig sein kann, da ja vom Steuer-Brutto gepfändet wird. (Naja.. fast Brutto.. Krankenkasse etc. geht dann schon runter, nur die Lohnsteuer wird ja erst mit Abgabe der Steuererklärung gezahlt).

Die Rente selber ist ja noch nicht versteuert.

Sprich: Wenn der Mandant dann seine Steuererklärung nachreicht, muss er ja Steuern auf sein Brutto-Renteneinkommen zahlen.

Ächz..

Hier wendet er ein, dass bei "normalen Schuldnern" ja auch von Netto-Lohn gepfändet wird.
Hat er ja recht.

Kennt sich jemand mit der Pfändung von Rentenbezügen aus?
Hier wird dann ja tatsächlich vom Brutto gepfändet wie ich das sehe.

Puh, *verwirrt bin*, habe mir grad ne Kante ans Bein labern lassen (sagt man das überhaupt so???) und weiß grad gar nicht mehr ein und aus..

Lieben Gruß
M-BS
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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happykitcat
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#2

02.03.2010, 20:42

Sag mal wie viel Rente bekommt der denn, wenn der Steuern zahlen muss, kann ja nicht gerade wenig sein.
schau immer nach vorne, nie zurück
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Sam29

#3

02.03.2010, 21:21

Wie? Ein Rentner der seine Rente erhält, muss Steuern zahlen? Ich zahle in Jungzeiten Steuern auf mein Brutto, führe für Rentenzeiten die Rente ab und muss dann nochmals Steuern zahlen? Ne, da stimmt was nicht. Meine Oma, muss auch keine Steuern zahlen und eine Steuererklärung hat sie auch noch nie gemacht.
Sam29

#4

02.03.2010, 21:22

Wie? Ein Rentner der seine Rente erhält, muss Steuern zahlen? Ich zahle in Jungzeiten Steuern auf mein Brutto, führe für Rentenzeiten die Rente ab und muss dann nochmals Steuern zahlen? Ne, da stimmt was nicht. Meine Oma, muss auch keine Steuern zahlen und eine Steuererklärung hat sie auch noch nie gemacht.
Ernie

#5

02.03.2010, 21:27

58 % der Rente, die erstmalig in 2009 gezahlt wurde, muss versteuert werden!

Schau mal auf der Internetseite von Bundesfinanzministerium zum Thema Wirtschaft und Verwaltung / Steuern.
Sam29

#6

02.03.2010, 22:08

Ja, aber nur wenn daneben keine anderen wesentliche Einkünfte sind, bzw. werden Renten bis zu 1.5xxx nicht versteuert.
Mensch der Renter in unserem Fall muss ja dann mehr erhalten. Gepfändet wird doch wie ein Arbeitseinkommen, Abzüge müssen beachtet werden, genauso wie die Pfändungsgrenze. DAs heisst, vom Brutto zu pfänden wäre nicht richtig.
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Schneeweißchen
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#7

10.06.2010, 11:58

Hab das Thema noch nicht wirklich klären können und grad es grad das leidige Thema mal wieder aus. *pfui pfui*

Rentner bekommt
- 1.050,00 gesetzliche Rente ("brutto", halt der Betrag der monatlich ausgezahlt wird)
- 560,00 EUR private Berufsunfähigkeitsrente (netto bekommt er hiervon 420,00 monatlich ausgezahlt).

Renteneintritt war 2006.
DAs heisst, vom Brutto zu pfänden wäre nicht richtig.
Aber wie soll ich denn vom netto pfänden können??
Die gesetzliche Rente beträgt brutto 1.050,00 EUR und wird monatlich auch in dieser Höhe ausgezahlt.
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