Hallo Ihr Lieben,
ich habe da eine ganz besch.... ZV-Sache auf dem Tisch.
Wir haben den Gerichtsvollzieher mit einem ganz normalen kombinierten ZVA losgeschickt. Der Schuldner ist trotz mehrfacher Ladung nicht zum Termin zur Abgabe der e.V. erschienen. Auch mit dem dann erlassenen Haftbefehl konnte die Gerichtsvollzieherin den Schuldner nicht in der Wohnung antreffen.
Da es in der Sache um ca. 60.000,00 € geht soll unbedingt weiter vollstreckt werden. Die Frage ist nur, was ich machen kann. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
erfolglose Vollstreckung des Haftbefehls
- Badeschlappe26
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Den Mandanten in die Spur schicken, wo sich der Schuldner aufhält (arbeitet, wohnt, regelmäßig aufschlägt oder sonstwas). Der Haftbefehl kann ja auch woanders vollstreckt werden - wichtig ist doch nur, dass der GVZ ihn erwischt.
Zuletzt geändert von Badeschlappe26 am 01.03.2010, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
Es grüßt
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- katuscha
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Ich würde bei der Summe über supercheck oder so versuchen, eine Bankverbindung herauszubekommen. Eventuell auch eine Detektei beauftragen, die versuchen soll, den Arbeitgeber oder ähnliches zu ermitteln.
- mücki
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Durchsuchungsbeschluss liegt vor.
Das Problem ist, wir sind Insolvenzverwalter der Gläubigers und das InsO-Verfahren ist masseunzulänglich. Also kann ich nur ZV-Maßnahmen ergreifen, für die ich entweder Pkh bekommen oder die nichts kosten
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Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- Badeschlappe26
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Dann wirklich Supercheck versuchen. Das müsste ja als Auslagen für dein bereits eingeleitet ZV-Verfahren durchgehen, oder?
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- mücki
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Wie hoch sind denn die Kosten bei Supercheck?
Das Problem ist nämlich, wenn Masseunzulänglichkeit erklärt wurde, dürfen keine Neumasseverbindlichkeiten begründet werden.
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- Badeschlappe26
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Kommt drauf an, was du in Auftrag gibst, musst mal schauen auf deren Seite.
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