Hallo ihr Lieben,
war lange nicht mehr hier. Nun quält mich doch eine Akte.
Wie sind die Voraussetzungen eines Pfändungsbeschluss (ohne Überweisungsbeschluss) bei einer Kontopfändung.
Das gerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es ist in der Berufung.
Kennt sich da einer aus?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Vorausetzungen Pfändungsbeschluss
titel, klausel, zustellung - wie bei jeder anderen ZV-Maßnahme
und das Urteil muss wohl bei der Sicherungsvollstreckung von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden und 2 Wochen danach verstrichen sein.
Findest du im Forum mit der Suche
und das Urteil muss wohl bei der Sicherungsvollstreckung von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden und 2 Wochen danach verstrichen sein.
Findest du im Forum mit der Suche
also wenn es hier um die sicherungsvollstreckung geht:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... lstreckung
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... lstreckung