EV Anfrage kam mit Schreiben Gericht zurück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RenaLanford
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#1

26.02.2010, 13:59

Hallo ihr Lieben,

ich stehe aufm Schlauch. Ich habe eine EV Anfrage bzgl. eines Schuldners gemacht. Was soll ich sagen, die kam mit einem Schreiben des Gerichts zurück. Die haben Folgendes geantwortet:

" Sehr geehrter Empfänger dieses Schreibens,

Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihrem Antrag auf Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nur entsprochen werden kann, wenn Sie die Einwilligung zur Speicherung Ihres Namens bzw. Ihrer Firma, Ihrer Anschrift und des Zwecks der Auskunft erteilen. Die Speicherung dieser Daten ist mit Rücksicht auf das Auskunftsrecht der betroffenen Schuldnerin bzw. des betroffenen Schuldners, an wen Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis erteilt worden sind, nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG erforderlich. "

Was muss ich denn da jetzt machen? Mein Chef hat mir das mit dem Kommentar gegeben "kümmern Sie sich darum", wohl weil er selbst nicht weiß, was man da machen muss. Beim Gericht geht keiner ans Telefon (ist Bochum, das wundert einen nicht unbedingt). Hat einer von euch mal sowas bekommen? Kann mir da einer helfen?

LG Jenny
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#2

26.02.2010, 14:27

Hallo,

evtl dem AG schreiben, dass man die Einwilligung zur Speicherung der Daten erteilt.


PS: Ich hab sowas noch nie bekommen.
Viele Grüße vom Alex
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Liesel
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#3

26.02.2010, 14:30

So was habe ich bisher auch noch nie gehört. EV-Anfragen wurden vom Gericht problemlos beantwortet - selbst ohne Vorlage eines Titels.
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#4

26.02.2010, 14:37

Da bin ich ja beruhigt, dass ich nicht die Einzige bin, die sowas noch nie erhalten hat. Ich habe mich mal daran gewagt und nun Folgendes geschrieben:

"In der Zwangsvollstreckungssache
(Gläubiger) ./. (Schuldner)
Aktenzeichen:

sind wir mit der Datenspeicherung einverstanden. Die Auskünfte über den Schuldner werden für das bevorstehende Mahnverfahren benötigt. Herr (Schuldner) hat gegenüber unserem Mandanten eine Rechnung nicht bezahlt. Es wird gemäß anliegendem Schreiben erneut darum gebeten, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.


Rechtsanwalt"

Ich war mal so frei und habe das einfach in die U-Mappe gelegt. Bin mal gespannt ob Chef das absegnet oder ob
ich einen auf'n Deckel bekomme. Bei dem weiß man nie. :roll:

LG Jenny
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#5

26.02.2010, 14:45

RenaLanford hat geschrieben:Die Auskünfte über den Schuldner werden für das bevorstehende Mahnverfahren benötigt. Herr (Schuldner) hat gegenüber unserem Mandanten eine Rechnung nicht bezahlt. Es wird gemäß anliegendem Schreiben erneut darum gebeten, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
Würde ich weglassen und nur die Einwilligung zur Speicherung erteilen. In unserer "formularmäßigen" EV-Anfrage steht, daß bereits ein Titel vorliegt. Das wird zwar nicht geprüft, aber ich bin mir nicht sicher, ob du die Auskunft überhaupt bekommst, wenn noch kein Titel vorhanden ist.
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#6

26.02.2010, 14:53

Das mit dem Titel steht bei unseren Anfragen nie dabei, das löschen wir immer weg. Wir wollen ja nur eine Auskunft. Kann mir nicht vorstellen, dass die einem diese nicht geben nur weil man keinen Titel hat. Das brauch man ja unter anderem auch um sehen zu können, ob der Schuldner vor Beauftragung schon die EV abgegeben hat und sich so strafbar gemacht hat. Zumal die ja geschrieben haben das man den Zweck der Auskunft mitteilen soll. Mit der Bestätigung der Aufnahme der Daten wäre das meines Erachtens also nicht erledigt.
Ernie

#7

26.02.2010, 15:03

Nur mal neugierig frag: Amtsgericht Soest? Von denen bekam ich nämlich gestern so ein Schreiben (Verweigerung der Auskunftserteilung)...
RenaLanford
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#8

26.02.2010, 15:08

Nee Amtsgericht Bochum ist das. Das sind auch so Pappnasen. Habe wegen ner anderen Sache schon ne Woche hinterher telefonieren dürfen mit dem Ergebnis, dass die mich an ein anderes Gericht verwiesen haben. Da ging nie einer ans Telefon. Scheinen wohl dann doch mehrere Gerichte so zicken zu machen.
Ernie

#9

26.02.2010, 15:10

Vielleicht ist das ja jetzt auch eine neue bundesweite Änderung!?
RenaLanford
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#10

26.02.2010, 15:17

Das ist natürlich möglich. Die ändern ja ständig was um einen das Ganze noch schwieriger zu machen und ja viel Zeit rauszuschinden. Das Schreiben hat mein Chef übrigens unterschrieben. Mal gucken was das Gericht nun dazu sagen wird.
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