Pfüb aus vollstreckbarer Ausfertigung VU

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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reno-82
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#1

19.02.2010, 11:55

Hallo Ihr lieben Wissenden,

Ich habe eine kurze Frage:

Wir haben bereits eine vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils.

Es steht auch drin, dass dieses Urteil vorläufig vollstreckbar ist (keine Rede von Sicherheitsleistung).

Auf der Rückseite steht auch (Zustellvermerk)

Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.


Jetzt hab ich meinen PFÜB fertigt geamcht und dem GV übermittelt. Von ihm kam jetzt zurück, dass die ordnungsgemäße Zustellung des Titels nicht nachgewiesen wurde, weil sich kein Zustellvermerk auf dem VU befindet.

Will der mich ärgern? Ich weiß ja, dass normalerweise auf dem zustellvermerk stehen muss, dass dieses urteil dem beklagten am zugestellt wurde, blah blah blah...aber das gilt doch nicht in diesem Fall für mein VU?

HILFE
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anne1982
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#2

19.02.2010, 11:58

Ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstehe, aber mir scheint das Zustellungdatum auf dem VU zu fehlen, oder?

- Titel
- Klausel
- Zustellung
Zuletzt geändert von anne1982 am 19.02.2010, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Ciara
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#3

19.02.2010, 11:58

reno-82 hat geschrieben: Auf der Rückseite steht auch (Zustellvermerk)

Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Dies ist kein Zustellungsvermerk.
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Re1108
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#4

19.02.2010, 12:04

reno-82 hat geschrieben: Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Das ist die "Klausel" !
reno-82
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#5

19.02.2010, 12:08

ich seh schon, wenn man seinem chef einmal glaubt. ich wollte doch gleich noch den zustellvermerk beantragen...aber nein, dass geht schon so....

ich hab auch gesagt, bisher haben wir nur

titel und klausel aber noch kein zustellvermerk....danke für die schnellen antworten!
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