hallo Leute.
Bin ganz neu hier und hab ne dringende Frage, folgender Fall:
ich habe ein Urteil gegen eine GbR und soll die Zwangsvollstreckung einleiten. Die Bezeichnung lautet GbR vertreten durch 2 Gesellschafter. Wie gehe ich jetzt vor?
kommt ein normaler Zwangsvollstreckungsauftrag in das Gesellschaftsvermögen in Frage? oder nur ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Pfändung der Gesellschaftsanteile? hat da jemand muster für mich?
lg
Pfändung in eine GbR - brauche dringend Hilfe
- wissensdurst
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Du kannst gegen die GbR oder gegen die Gesellschafter persönlich vollstrecken. Ganz normaler ZV-Auftrag.
Dankeschön. muss ich dem Standarttext noch was hinzufügen? Wenn ich in die bezeichnung gbr vertreten durch 2 gesellschfter schreibe vollstreckt der GV dann auch die GbR und die gesellschafter persönlich oder muss ich da was beachten. ?
- wissensdurst
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Du musst in deinem Antrag schon genau schreiben, gegen wen du vollstrecken willst. Wenn du nur schreibst GbR, vertreten durch 2 Gesellschafter, wird er nur gegen die GbR vollstrecken. Ich denke auch, dass du für jeden Schuldner quasi einen Antrag stellen müsstest, bin mir da aber nicht ganz sicher.
Aber logisch wäre das schon. Es kann ja auch sein, dass alle drei, also GbR und die 2 Gesellschafter verschiedene Adressen haben und dann auch evtl. verschiedene GV zuständig sind.
Aber logisch wäre das schon. Es kann ja auch sein, dass alle drei, also GbR und die 2 Gesellschafter verschiedene Adressen haben und dann auch evtl. verschiedene GV zuständig sind.
Wenn der Titel nur auf die Gbr, vertr.dch.d. .. lautet, kannst Du gegen die Gesellschafter persönlich nicht vorgehen.
nene nur auf die GbR, vertreten durch...... ich kann also nicht gegen die Gesellschafter persönlich/privat vollstrecken. ich glaube möglich wäre nur die ZV in das gesamte Gesellschaftsvermögen oder in die gesellschaftsanteile der gesellschafter mit GbR als Drittschuldner. Dazu wäre allerdings ja ein pfüb notwendig. wäre aber sinnvoller erstmal das gesellschaftsvermögen zu pfänden oder?