ZV-Auftrag: arbeitsrechtlich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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CheerSassi
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#1

03.02.2010, 17:00

Hallo liebe Kollegen,

wir haben hier folgendes Problem: Vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich geschlossen, wonach der Beklagte

1. dem Kläger die Gehaltsabrechnungen geben soll und den aus der Abrechnung ergebenden Nettobetrag auszuzahlen,

2. dem Kläger ein Zeugnis mit bestimmten Klauseln erstellen soll

3. dem Kläger die Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsmeldung und Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III zu übersenden

Soweit ja schön und gut, nur hat der Beklagte dies alles nicht getan....... Vollstreckbare Ausfertigung haben wir, nur wir haben echt keine Ahnung, wie wir den ZV-Auftrag machen sollen.

Kann uns jemand weiterhelfen?? Danke schon mal im Voraus.
Grüßle Sassi

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Kathy0679
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#2

03.02.2010, 17:16

In der nachfolgend bezeichneten Zwangsvollstreckungssache werden in der Anlage die Zwangsvollstreckungsunterlagen überreicht mit dem Auftrag, wegen der nachstehend berechneten Gesamtforderung zuzüglich weiterer Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung durchzuführen, die entsprechenden Arbeitspapiere auszufüllen und die Lohnsteuerkarte 200? herauszugeben. Erforderlichenfalls soll der Titel zugestellt werden. Es wird gebeten, die Taschenpfändung und die Ermittlung der Arbeitsstelle zu versuchen, ein vollständiges Pfändungsprotokoll zu übersenden und eingezogene Beträge hierher zu überweisen. Bei Arbeitgeberermittlung oder Feststellung sonstiger pfändbarer Forderungen wird um Ausbringung einer Vorpfändung nach § 845 Abs. 1 S. 2 ZPO und um unverzügliche Nachricht gebeten.


das sollte auf jeden Fall mit rein.. ich gucke mal weiter was ich noch finde...
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Kathy0679
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#3

03.02.2010, 17:23

leider finde ich nichts anders. Bedenke bitte, dass das nur ein Teil des ZV-Auftrages ist. Halt der Teil, mit den Arbeitspapieren... Ansonsen normalen ZV Auftrag mit Forderungskonto der Geldforderung. Sage bescheid, falls du den gesamten ZV-Auftrag brauchst...
Gruß aus dem Ruhrgebiet
CheerSassi
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#4

03.02.2010, 18:47

Danke Kathy, werds morgen meine Kollegin so geben, ich mach keine ZV. Falls sie noch was benötigt, werd ich mich nochmal melden.
Grüßle Sassi

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