PfüB erfolglos, wie weiter?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RAsunny
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#1

02.02.2010, 16:54

Hey ihr Lieben,

ich und ZV stehen auf Kriegsfuß :( ...

Ich habe hier eine Akte, da hat meine Kollegin als erste ZV-Maßnahme einen PfüB gemacht.Drittschuldner hat Forderung anerkannt, aber hinter eigene Ansprüche gestellt.

Schuldner ist selbstständig, aber Geschäftsräume sind abgebrannt.

Ich würde als nächstes erst einmal eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis holen, um zu gucken, ob er eine e.V. abgegeben hat.

Nicht das ich den GVZ mit einem Kombi-Auftrag los schicke und zusätzliche Kosten entstehen.

Oder was würdet ihr als nächste ZV-Maßnahme machen?

Liebe Grüße
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LuzZi
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#2

02.02.2010, 17:04

Woher hattet ihr denn den Drittschuldner?

Ich würd einfach eine Anfrage beim für den Schuldner zuständigen AG starten, ob er die EV abgegeben hat. Kostet ja nichts.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
RAsunny
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#3

02.02.2010, 17:07

Mandantin hat uns Kontoverbindung genannt und daher hatten wir den Drittschuldner....
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LuzZi
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#4

02.02.2010, 17:15

Hatte ich vermutet ;)

Wie gesagt, einfach beim AG anfragen, die Anfrage kostet nichts.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Anja V.
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#5

02.02.2010, 17:25

War der Drittschuldner seine Bank? Der Pfüb bleibt doch bestehen. Sobald die eigenen Ansprüche abgegolten sind, seid ihr doch dran. Ansonsten wohl erstmal Anfrage e.V. und ggfs. für 15,--€ Vermögensverzeichnis einholen. Da könnten sich ja auch noch pfändbare Dinge ergeben.
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rit-sch
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#6

02.02.2010, 17:52

Schuldner ist selbstständig, aber Geschäftsräume sind abgebrannt.
Wann sind denn die Geschäftsräume abgebrannt? Ich würde mich beeilen mit dem Vermögensverzeichnis. Schuldner war doch bestimmt versichert. Wenn du an die Versicherungsgesellschaft kommst, kannst du die Versicherungsleistung pfänden. Aber nur, solange die Versicherung diese nicht ausgezahlt hat.
Liebe Grüße
Rita


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