Lohnsteuerklassenwechsel des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schneeweißchen
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#1

30.01.2010, 08:19

Hallo,

mein Schuldner hat geheiratet und ist nun in Steuerklasse 5, seine Frau ist in Steuerklasse 3.
Kann ich irgendwie den "Mehrbetrag", den die Ehefrau durch die Heirat mit dem Schuldner bekommt, pfänden?

Vielen Dank vorab!
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sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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Zonnie
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#2

30.01.2010, 09:42

Den Mehrbetrag denke ich nicht, aber du kannst ja die Ehefrau als Unterhaltsberechtigte herausnehmen lassen
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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Schneeweißchen
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#3

30.01.2010, 09:58

Danke!
Ehefrau als Unterhaltsberechtigte rausnehmen lassen? Wie ist denn das genau gemeint und was hab ich dann davon? (sorry, wahrscheinlich recht doofe Frage..)
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Ernie

#4

30.01.2010, 10:01

Wenn Du das Arbeitseinkommen des Schuldners pfändest, wird ja normalerweise jede unterhaltsberechtigte Person bei der Ermittlung des pfändungsfreien Betrags berücksichtigt.

Wenn die unterhaltsberechtigte Person jedoch eigenes Einkommen hat, kannst Du beantragen, dass diese Person bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrag keine Berücksichtigung findet, so dass Du einen höheren Betrag aus der Pfändung erzielen kannst.
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Pepsi
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#5

30.01.2010, 10:05

Ich erinnere mich, dass es da zu dem Thema ne Möglichkeit gab. Sowas wie "Verbot des Lohnsteuerklassenwechsels" oder dass das "bei der Pfändung nicht zu berücksichtigen ist" Genaues weiß ich leider nicht mehr, vielleicht findet sich noch jemand der dir mehr dazu sagen kann.

Die Frage ist allerdings, warum er Klasse 5 hat. Nur um dich zu ärgern oder weil es für die Eheleute tatsächlich besser ist, weil die EHefrau tatsächlich so viel mehr verdient.
Ernie

#6

30.01.2010, 10:08

Bei Eheschließung bleibt dem Schuldner ja gar nichts anderes übrig, als von Steuerklasse I in eine andere Steuerklasse zu wechseln. Wie Pepsi schon schrieb, muss offensichtlich die Ehefrau des Schuldners ein enorm höheres Einkommen haben, so dass zu überlegen wäre, ob sich nicht die Pfändung des Taschengeldanspruchs lohnen würde.
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Schneeweißchen
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#7

30.01.2010, 11:17

Ok, danke! :)

Ich denke, ich werde dann nichts machen können. Die Frau des Schuldners hat (mit Lohnsteuerklasse 3) 1.350,00 EUR. Ich denke, da kann ich Taschengeldanspruch etc. wohl vergessen :(

Aber danke!
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aculita
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#8

01.02.2010, 11:09

Himmel, wie wenig hat er denn dann?! 0 €? Die 5 ist wohl nur berechtigt, wenn derjenige weniger als 40% zum Familieneinkommen dazu verdient.

Wenn beide etwa gleich verdienen, kann man bei Gericht einen Antrag stellen, ihn so zu behandeln, als wäre er in Steuerklasse 4. Gibt einen BGH-Beschluß dazu. ... Az VII ZB 26/05 vom 04.10.05
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