Pfändungsmöglichkeiten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#1

29.01.2010, 16:54

Hallo ihr Lieben!

Ich brauche mal eure Hilfe. Es geht um folgenden Fall:

Wir haben gegen eine Schuldnerin die ZV eingeleitet (mit Taschenpfändung). Darauf kam zum Einen vom GVZ die Mitteilung, dass die Schuldnerin amtsbekannt unpfändbar ist und zum Anderen, dass diese im März 2008 bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Nun hab ich das Vermögensverzeichnis vor mir liegen, aus welchem sich folgende Angaben ergeben:

- Schuldnerin ist selbstständig tätig
- Ehemann erzielt eigenes Einkommen in Höhe von ca. € 900,00
- Tochter ist zum Zeitpunkt der Abgabe der EV 18 Jahre alt, nun also 20 Jahre alt
- Einkommen aus ihrer selbstständigen Tätigkeit aus dem Jahr 2007 ca. € 13.000,00
- Girokonto vorhanden, Kontostand aber nicht bekannt. Konto wurde von mehreren Gläubigern gepfändet
- im Ergänzungsblatt zu ihrer Selbstständigkeit hat sie keine nennenswerte Ausstattung und als Aufträge „Geschäfte des täglichen Lebens. Es liegen zwar Aufträge vor, Name und Anschrift der Auftraggeber sind jedoch nicht bekannt (Kunde bekommt Nummernzettel).

1. Wie erfolgreich wart ihr bislang mit Kassenpfändungen? Lohnt sich das, oder eher nicht? Beim Gewerbe der Schuldnerin handelt es sich um eine Näherei.
2. Kann ich hier die erneute Abgabe der EV verlangen? Die Tochter ist 20 Jahre alt, könnte sich also durchaus selbst versorgen, sodass sie schonmal als Unterhaltsberechtigte wegfiele. Der Ehemann sollte mit seinem Einkommen wohl auch ausfallen.
3. Kann man den Gerichtsvollzieher beauftragen z.B. Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen etc. zu pfänden? Bei einem PfÜb wegen Lohn/Gehalt kann ich ja schließlich auch die Gehaltsabrechnungen verlangen.
4. Habt ihr sonst Ideen was ich der guten Dame pfänden könnte?

Für zahlreiche Antworten wäre ich dankbar.

Schönes Wochenende!
Eure Zonnie
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Benutzeravatar
Coonie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 756
Registriert: 02.05.2008, 16:20
Wohnort: dort, wo Kuh und Hase sich gute Nacht sagen

#2

29.01.2010, 16:59

also ich würd ihr erst mal dei konten sperren, das tut schon mal weh und dann würd ich nochmal den gv vorbei schicken und ne kassenpfändung vornehmen, eventuelle sogar pcs pfänden... tft bildschirme können richtig kohle bringen :mrgreen:

und wenn die konten dann dicht sind, wird sich die nette dame sicherlich bei euch melden
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
Benutzeravatar
Coonie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 756
Registriert: 02.05.2008, 16:20
Wohnort: dort, wo Kuh und Hase sich gute Nacht sagen

#3

29.01.2010, 17:00

achja und ich würde sie bei der schufa sowie creditreform melden.... das tut richtig weh
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#4

30.01.2010, 09:52

Die hat ja "nur" ne Näherei, hat also nur ne Nähmaschine, Garne, Stoffe, zwei Tische bei sich stehen und die braucht die Gute ja, um ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

Wir haben vor Einleitung der ZV schon mit ihr Ratenzahlung ausgemacht, aber sie hat sich nicht dran gehalten, erst dann haben wir ZV eingeleitet.
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#5

30.01.2010, 09:58

Kassenpfändung würde ich nur am Ende des Monats machen, so am 20. oder so (bevor evtl. Gehälter gezahlt werden)

Konten sind ja schon dicht.. hm evtl. trotzdem pfänden um nach den anderen vielleicht doch noch Geld zu bekommen?!

ansonsten würde ich abwarten, bis die eV "abgelaufen" ist (ist ja nicht mehr solange) und dann erneut eV abnehmen.
lorenz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 28.01.2010, 16:57

#6

02.02.2010, 13:25

Hallo Zonnie,
das kann ich mir vorstellen, wie schwer du es hat. Ich kann auchn Lied davon singen, mein Schuldner ist auch Selbst.Tätig. Gastronome und der GV ist Machtlos. Bei eine Kassenpfändung fand der GV nur Wechselgeld in der Kasse was er ne pfänden konnte, obwohl der GV von mir wußte, dass der Schuldner nach meine Recherchen die Tageseinnahmen bei sich i.d. Hosentasche trägt, das hat der GV gar ne interssiert und seine Hosentaschen nicht kontrolliert. Es ist ärgerlich wie die GV mit uns Gläubiger umgehen zum Schutz der Schuldner. Nun muß ich sehen wie ich meine Forderung eintreiben soll. Viel Erfolg wünsch ich dir.
liebe Grüße.
Lorenz
Antworten